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MrdmchleuchttLsier zc. ;c.
W. Kayserl. und König!. Majest. soll Anwald der Gülich-und BergiMLandt-Ständen allergehorsambst hinterbringen - wasmassen Jhro Ehur-fürstliche Durch!. zuPsaitz seine l>lm auffden i8^pii!i5 negsthin (laut des86. rI/M'^ 86. anverwahrtenAnschreibcns) in die Statt Düsstldorft gnäojgss
hmberuffen; Auwalds ppalen auch in dem anbesiimbten eermino mit destogrösserer Gewaltigkeit sich tingtsundm haben / wie schembahrer die Hoffyungdurch sothanes Anschrelbm-und darin dem Buchstaben nach außgetruckten Zweck einerQssumirung deß vorjährigen»von Sr. Churfurstl. Durch!, abgebrochenen Landtags Machtworden : daß höchstgem.Se-Churfürst!. Durch!- indessen die übele Rath- uns Anschl^der jenigen / welche sie zu denen von Anwaldts i^len notbzwänglich eingeklagten HarunVerfügungen veranlasset haben/ naher anerkennt-und dahero entschlossen hätten/ die ob-handene undehaubtliche Neschrverden/ ohne die Ober-Richterilche Ahnweisung abzuwar-ten/ von selbstenabzuthun : mithin deßEnds die zwey gantzer Jahr-lang Elgenthätlichaußgeschricben-und durch herbiste ^iltrar-^xecmiones beygetttebene viele hundert tausmdmRttchöthaler Anwalds l^len ordentlich nachzuweisendenensilbm auch / in so weit bisseGelder die Rnchs- (^nttimlions- mäßige Odligenhert überstiegen / der Landschasst zu Be-streitung künffciger gemeiner Nothwendigkeiten gedeyhen: ausser der Ständen Bewilli-gung, und der Landen Kräfften keine wettere Stewren eLmseierg außgefchlagen/ sondmnzu deren ke^rririon, und Mit - Anschaffung die ve^maroz 8caruum jederzeit 2(chlbirey/unoselbigen/ --ä <zuos ulüz die Einwilligung verwendet/ formblich anzeigen / und verrechnen zulassen: fort sonsten die vorhin mehrmahlm gehorsambst repr^lemitte «ach ^
ullentbaidm hervorleuchtender Billiglleit gnädigst zu erledig n.
Es ftynd auch Auwalds Pp^kn in dieser ihrer fester Zuversicht umb so mehr gestärktworden: je klarer anmbens in der Landtags-P^Mion/«S ^.87. das tröstlicheElbiethen- enthalten gewesen / alles heWstcllm/und auffewig zu beststigm/ was mit Fueg echeischetwerdm könte. . ^ .
Wie aber Anwaldts / umbdM Vorwurffeiniger Verzög^ung wWfommm/88. stracks ngch Eröffnung sothaner l'ropolmvn dre geziemende mündt-uno^M^.88. schrifft-liche Ansuchung gethan / die bey vorjährigem Landtag äememte ihnen abzuführen/damit die darauß zu zahlenchabende Wirthe beftiedigt-und zu dreymahliger Verpflegungbewogen werden mögten ^ Ist wider alles Vermuthen / und ungehindert hierunter^89» »„n. 89.5>o.^?l. Kmcmäeremvnttrirter offenkündiger Billigkeit deffals dannvch nicht-90.91. gew llfahret: sonderen das von dero höchst-Mißlichem Reichs Hoff Rath unterm ?tm^^nüz auffungleichk gtgtntheillge Vorstkllung abgefasstes durch das besonderes
'^«^.92. d^orikcanon^vecrec -?/-???. 92.. commnnicirt : dessen Inhalt M tjMN anderen VttstüNl)gkdrähet: und solches gleichsamb als ein Treib - Mittel zur newer Einwilligung mißbrauchetworden; Odm jcdock) daß dabey / oder sonsten wchrenden Landtags die gmngste Ahnlei-Lhung zu venpühren gewesen / daß die zu Außwmckung höchst - besagten Lonclul! M-rühmte Neigung die vorgangem Eigenmächtigeka^ualiräten zu eraäntzen / bey demwider-wärrig-nCkur-Pfättzischen jemahlen ernstbafft gemeint sey' oder auch / daßüber-
das w lllkührlich ^presset - und an die vierzednmahl hundert tausend Rthl sich belauffeMczuanrum einige Nachweisung zu leisten Vonnöthen ; sonderen sothane MtgenmachtqnzllfZÄo ferner / und die behörige Bescheinigung verüonjz m rem öc uriIicarM?A-
crise, durch dte auch äucANÜbmi^üz ComkÜ5 cOlirinujreNde hatte .Lxecurion gnugsambMstye.
Worauffzwaren Anwalds ?pal5n'noch ehe und bevor sie zum pnnQ perEmwilltzunggeschritten / nicht umbhin gckünt/ deß unwidersprcchlichm Dloeren-Gesuchs haiberdü nä-9z. here Einwendung und ««m. 9). zu machen ; Hiebey aber das Unglück wider-
umb empfinden müßen / daß solche chnm ungnädig außgedeuttt / auch so ga'' die Landtags-^.94. Verjambwngen urplötzlich (besag der Lands-Fürstl.I^toluüon/^ «^.9.4. )worden.
Nun batten Anwaldts Ppakn nach einer so mwmnuthet- undmit denen davorigenka^-tags Handlungen so wenig / als auch denen widrigen bey hiesigem höchsten Reichs-l-i-dunal eingerichteten letzteren exbibins , und daraust sich fügenden jüngeren Lonclulo ülmeinft mmender Aeusserung sich lchier anderster nicht zu finden gewust / als der anberüiMjn blindem Gehorsamb zu folgen: Gleichwohl aber / umb alle unprTvccHMGemüther zu überzeugen / wie weit sie auch nur vom Schatten einiger Vorevl'ch-M
Smnlich-