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klecklicb / auff einmahl fahren ju lassen / und auß freyen Leuthen sich selbst für alle folgendeZeiten rribmslr zu machen / die Imemion haben könne : vorab wo eines Theils cmLandesherr selbst ein mehreres / als der Lanvtschafft mir Reche etwa zugemuthcc werdenkan / zu begehren / das Recht nicht hat / und anderen Theils in der Ständen Machtnicht stehet / durch ihre Einwilligung höher / als zufolg obhandeuer Com^Qgren / dieLandes Unterthanen zu beschweren.
Noch viel weniger mag zu dessen Verthatigung»und als manucentbilez sÄus pollc/Ioniahngefübrer werden / was unter Regirung negst abgeleibter Sr. Chmfurstl. Durch!, zuPfaltz Christmildester Gedachtnüs denen Ständen und Lanvtschafft beschwerlich lstzugefuc-get worden/ dan/ zu geschweige«/ daß ^ »njurüs belk acl rempuz pzciz keme rechtliche Folge-Mg zu schliesset,/ beruhet es in nororierare Public^, daß Stände hierüber bey allen Land-tagen äolirtt/ Ar2V2mm!l eingewcndet-und ihren clitsenlum gnugsambltch bezeuget / gar auchvon Höchstermt. Jhro Chursürjit. Durch!. Hochstseel. Andenckms unter anderen noranrer/tnnci 171 z. eröffneter Ggster Landtags eropoüuon selbjten dieGgste Erklärungen»erhalten / und daß sochane eroviüonal Verschungen bey damahligen rempo-ribuz belli, rarione imminenris lummse necellirariz Lc perieust etwa vorgestellet Werden Muffn/Gast, entschuldiget / gar auch in denen GglttN Keloluüonibuz 26 Aravamina dommumavom ?bn8 besagten l /l). Jahrs / wie Nicht weniger m denen c^näiüonibuz vom,4. ejuläcm §. 7. Ggst. smcerüet/ daß ein ioiches suhrohil, Nicht mehr beschehen/ sondernalle und jeden Jahrs ein Landtag abgehalten werden solle ferner bewähren es auchdte zpuä libellum lub num. 50. deygcbogcne , wie die Unterthanen über die
tnormirät der Scewi en, und Lxecuttonen so erbarmens - würdig geklaget haben / weilenaber von demselben diese Unbilligkesten anjeyo pro exemplls jMücanribus lauäiret werdenwollen/so haben Stände desto grössere Ursach, die in den Reichs - Lvstkuüonen vorgeschrie-bene Mittel dagegen vorzukehren, und zu affterfolgen, worrmt das Übel in der Wurtzel ge-besseret/der Landschadtlicher Lonluiemen an-und Rathjchläge zuverlässig unterbrochen demaußgesogenen Lonrribuenren die kdelpirarion verschafft-unb derselv über die Landtsschuldigkeitdurch böse Anleitungen der jeniger nicht belästiget werde / welche von Zeit der übermcWg/und unbeybrmglicher Stewr-kxaöUonen sich und die ihrige zu weichen angefangen/ die Un-terthanen aber in eine Himmel»Schreyende Armuth gestürtzet / und so gar den LandtS-Für-sten selbst in eigenen / und benachbarten Landen cktcreäiürel haben-
Dan ziehet der Berichtstcller ein grosses Worch-Gepräng daher über die bey jüngeremLandtag begchrt.davorherigem aber auß Veranlassung widriger Ralhsgebmn Vom LandtS-Fürsten seldji cüzlolvirren Landtag 1719. clememc.aber annoch schuldig gewejcnenund zichlet dahin ahn / damit nur ein sicheres guamum Oincarum bey haltenden künffligenLandtagen ein für allemahl festgestell werden möge; in der Einbildung / als ob daraußwas zu proküren wäre / und umb des willen der Ständen Vcrlambl und Handtlungensich verzögertenes ist aber diese AuApinnung nur ein lehrer Lufftstreich / zumcchtenwqn er ,n sein Gewissen gehen will / die Langweiligkeit der Landtäglicher Oellberario^n zumDeren daher den haubtfächlichen Ursprung gehabt/ daß/ wan Stände / wie sie so wohlbesucgt/ als auch Pflichten halber schuldig/ die Landtschäfftliche Beschwerden vorgcbragr,und deren Erledigung geziemende außgebetten/ denenjelben entweder zweydeuetge/ oder dochsolche kelolmionez- wieverfahren ftindl / daß darüber nähere Inttanrien, oder BedingungenunumbMglich haben eingewendet werden müssen. Auch semdt bey damahliger RetchS-Kandiger entftrnung Sr. Churfürst!. Durch!, die von beroselben zu denen Gu!,ch undBelgischen. Land - Tägen commimrte Räthe mit so unzureichigm instruÄionen versehenworden t daß so offt Stände auff die ihnen gethane Vorträge sich patriotisch erkiähret /darab die Berichter zufordrist auff Schwetzingen undHeydelberg abgangen seyen/ehe denenStanden eine Churfürst!, kelolmion obrück commumcjret werden mögen ; welches dan dieVmveilung verursachet / hiervon aber keiner deren Land - Ständen das gerinste / obgleichdec Gast» Geber etwas proknm hat / und wan beym letzteren Land-Tag die Zahlung vor-hin äeservMr Tag-Gelder nicht geschehen wäre / so hätten die widrige Rachsgebere einedoppelte UntMgkeit gksi'.fftet : Eine, daß nemblich der Wirth/welcher die Land-Ständemer der Gewißheit, daß ihnen durch Zahlung der L>i«rcn angedeyendm Verpflcgs auffge-nohmen/ und mit denen Dieneren gespeiset / wäre bekürtzet / oder doch mit lehrer Empfan-SMg deß papieren vi«ren Zettuls zahlt worden.- Und die änderte/ daß die Landschastt prolumro unverthätiget geblieben-anerwogen durch Entziehung der Tag - Gelder/ ahn derenstattsonsten Land - Stände von Host«auß völlig verpfleget / oder deß FalS die Wirth außder Hoff-, Cammer befridiget worden, sich in der That geäussert hätte/ daß hredurch eine ge-stchMe Gelegenheit von dem Berichtsteller ahn Hand gegeben werden wolle / umb die Land-
Bbb Stände