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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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LandS-Anlagsngedeyhen laßen; wenige» nicht durch die wegen ehemahliger d?mKriegs-c^mmissariar im Stewr- Weests?/ und sonstm auffgetragemr Besor-gung ohnlängsthin auß eigener BewegMs gethane anderw?,te Vechsgung simeWillfährigkut/und Lands-Vatterliche Neigung / zu gütlicher Hebung allerübrigerBeschwardtN/ tm Werck ftlbstm zu erkennen gegeben/ auch f.-rmr auff ihrder Landständen gebührendes Bezeugen alte thünliche Beförderung wicdmährsnzu laßen/ mehrmahlen geäußert; Als wolten Jhro Kayserliche Majest. SieLandstände allergnädigst erinnert haben/ bey so gutem Anschein zu gütlicher An-legung aller dermahlenobhandemn Widrigkeiten ihnm Landösürsten m:'tgk;i?h-mmver Ehrerbtttungemg?genzugchen/m?thin auch ihres Orths nichts erwin-den zu laßen/ wodurch das so nöthige gute Vernehmen zwischen dem Landch/rmund ihnen Ständen einiger gestalten beybehalten/ die Landtags-Handlungen /vornembl ch aber das dahin gehörige Verwilligungs-Geschäfft/dem Herkm-men/und Kcces'z gemäß/ befördert / die Berarhschlagungen über des Lands ge-meine Angelegenheiten nothtürfftiglich besorget werden mögen; Jmmaßmdan Sie Landstände nach dem Vortritt und Exempel derjenigen auß ihrem Mit-tel / welche die Unbillig- und Unanständigkeit ein und anderer ihrem Landsfürstengethaner Zumuthungen/ und varab nicht ohne Grund befahrmden schädlichenWeiterungen allbereit reiffer erwogen/ und anerbant/ sich in dem Haubt -W?lckzuversichtiglich näher zum Zweck legen / und allerftiths von ftlbstenermessenwerden / daß/ so lang sie ihren Landefürsten zu Befolgung der Lands - Verb ägenund billigmäßiger Abhelffung ihrer Beschwärungen willig und gemißt finden/unnöthige Rechtsftrtigung und proceMn zu erheben / ihnen und Venen armenUnterthanen nicht gerathen/noch ersprkßitch seyn werde ; Solk jedoch Mdesfals obwaltender des Landes wahre Wchlfart bstreffendm Ursachen unge-hindert/ die Güte wider besseres Hoffm nicht statt finden / noch zum Grandgebracht werdm^mögen / so wstd Ihnen Landständen hiemlt aufferkgk/ fals Siewider des Herm Churfürsten jetzig und vorhin ^ folgte Berichten

was erhebliches einzuwenden hätten/ solches in Zeit zwemr Monachm emzu-bringen: gestalten im widrigen serner ergehen solle/ was Rechtens. Es Hat.te aber

z.. Das Begehren in punÄo 'LollcÄarionis zu Bkhüss der künsstigen procelz. Kosten/gestalten Sachen und Umbständen nach/ noch zur Zeit nicht statt; Banhaben

5. Landständewegen der zwischen ihnen getroffener/von MM Herrn Churfürstenstßtundvorhin angezeigter unzuläßiger Bundnvs und Verstrickung bey allerhöchst-gachter Ihrer Kayftrl. Majest. sich in Zeit zweyer Monathen gehorsambst zu ver-antworten.

4. (^ommunicemr procurawrium ^lancjara'n» parüs im^erramiz, alrero Lxeen^larikbe^iüraro. Oe reli^uo,

z^. dum dloristcaüone komm, reicrikarur dem Herrn Churfürsten zu Pfaltz/ ts W0lttNJhro Kayserl. Majess von des Herrn Churfürsten bekanter Gemüths - Billigkeitsich allerdings gesichert halten/ Dieselbe werden wegen der ehemahligen erovisw-na! Außschreib» und Erhebung so wohl/ als anderervon denen Landständen füh-renden Beschwärungen die Gebühr verfügen/ und mittels ordentlicher Uran-laßung der Landtägen ihren Ständen in dem Verwilligungs-Werck sowohl /als anderen Anligenheiten Landsfürstl. l<ece55 ^ mäßige Außrtchtung wiederfaWlaßen.

Zrantz Wildrich vottMenshengem