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llttdmAlmKtigster / «.«.
Allcrgnädigster Kayser / König und
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' Ls vor Ewer Kayferl. und König!. Majest. hüchst-preißlichem ReichS-Hoffrath die Gß-lich-und Bergische Landständc eine üp^üsrion wider Ihre Churfürltt. Durchl. zuPfaltz / alS HertzogM ZU Gülich Utld Berg tut? pr^leittarc» l I. ^snusrii nechstvortgenJahrs allerunterthänigst einzuführen/ bemüsstget worden ; haben sie zugleich lud fr?,fenr^cc, »^.ejuzciem menüx allergchorsambst angesucht / in Kayferl. Gnaden zu billigen / daßdie zu Fortsetzung dieses Recht-Streits bchüfsige Mittel auß denen Gülich, und BelgischenLanden / wonniglichen ungehindert / einbringen mögten / und des EndS die klare Anweisungdabey gethan/wasmaßen die GlorwürdigsteKaysere der Zweyt-und Dutte/
und der Erste/ Ihren Äorfah?en solches in gleichen Fallen allermildest verstattet
hätten : ohnediesesauch die natürliche Vernunstt und Billigkeit von selbsten gibt / daß/ sowenig dergleichenRechts-Sacbohnegemclnsambe Berathschtagung besorget / ebensowenigauch ohne durchgehenden Beytrag aller dabey inrereMrten/m denen darzu nothwendigen Kü-sten affterfolget/und bcstrllten werden möge.
Wie nun Se-Churfürstl. Durch! zu Pfaltz die im Jahr 1715. ungeachtet aller sonder-lich beym l-tbello angezogen - und beygelegter vorheriger Loncoräaten / ^andsgrund» Gese-tzen/ und in deren Gefolg ergangener Kayserl. klinkten/ und End-Urtheilen / auch jM W-lersillilcam Sc norlüc-icnm az,j?sllzclvnem, und gegen der Ständen Willen und Belieben/ in dieGülich - und Bergische Landen eigenmächtig außgeschriebene Stewren längstens execuüvöbeygetrieben har: und die in nechst-entwichenem Zahr abermahl gantz Einseithig / und garMit völliger Außfchliestung der Ständen / lireque eriam ^ncience Lc irä ÄrrenroriLaußgeschla-gcne schwäre Stewren gleichfals äe einzutreiben / annoch wül ckl ich fortfahret: darunterauch bey jüngerem Landtag keine Einstellung / und ^arzrion sorhanerNewerung / /wem-,ten und Beeinträchtigungen (odwohi des EndtS die Land-Stände verschiedene lniiantzimgeziemend eingewendet) zu erhalten gewesen ; und dannenhero derselben zureichtge Abschaf-fung /" welche bey Ihrem gnädigsten ^ands-Fürstcn und Herren in gütlichen Wecgen widerbesseres Verhoffen sie nicht erwerben können) bey Ew. Kayserl. und Künigl. Majest. allerße,hentlichst außzufünoigen unvermeidentlich veranlast : darzu aber wegen erforderter vielerAußgaben/ die gemeine co!ie5ttn (in Ansehung auch die Klag selbst zu Erleichterung der beyderHertzogthumber Gülich-und Berg / und Ergäntzung ihrer durchlöcherter Freyheit - und?mi:leZien haubtsächlich gerichtet ist) weiter unentbehrlich nöthig seynd:
Ais bitten Ew. Kayserl. und Kömgl. Majest. dieGülich-und Bergische Land-SMtallerunterthänigst/ Sie durch längere Derselben Verweiger-und Ermanglung Nicht recht-undhüiftloß zu laßen/ sonderen allergnädigst zu geruhen/ inbZerenclc.juüiMmi5 ^uMMmoruml).l). l>ÄrenÜ8, ac proav» Impersrurum velkiM>8 öc Oecrcriz , Ihrem jÜNgektM tvohlbksÜgtsdesfals eingewendetem Begehren fürdersambst allermtloestzu willfahren«
Darüber Zt.
Ew. Kayserl. und König!. Maj.
Allcrunterthänigst - Trciv - gchorsambfltt
Gülich-und Berglscher Land-Ständen Anwald
(Zcorz. ?crä.p0N M«Ul.
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