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Bssürderung der Wohlfahrt / als Vorkommung unserer Landen irreparalzlien Ruin einehohe Nottursstzustyn erachtet/Euch/und andere unlere getrewe liebe Land- Stande beyderunser Fürstmthumben Gülich und Berg zu beschreiben ; so ist unser gnädigster Befeich hiemitdaßJhrzufolchemEndegegen den 25. dieses m hiesiger unser l<eü6e»tz- Statt erscheinet / fol»genden Tags unsere gnädigste propotirion anhöret/ und neben anderen unseren lieben gelrewenLandständen auß Räthen/Rltterschafft und Stätten das jenig mit äeliberiren / und entschsie-ftn helsset/ was obangezogenen gcgenwertigen Lonjun6turm nach die gemeine Sache / unddes lieben Vatterlands Besten / undWohlfarth / auch ewer eigene Sicherheit erfordert;und weilen die Erfahrnüs einige Jahren her in der That bezeuget / daß theils unserer beschriebe-ner^andstanden zwaren m rerminv erscheinen / dieseaber wegen der übriger noch nicht ankom-mener Landständcn / und daß Sie ntr in wKciemi numero z gegenwertig unsere gnädigstexvürion anzuhören / oder darüber zu cieliberirm sich entschuldiget / wodurch dan verursachetworden / daß nicht allem die anwesende iandstände unstuchtbahrlich in Kösten dem LandzuBeschwär einige Tage lang allster sich auftgchalten / sondern auch das jenig / was dem 4andzum besten zu überlegen / und vorzustellen die unumbgängliche Notturfft erfordert / unerachtetdie Sache kein Verzug erlitten / dannoch biß zur Ankunfft der übriger Landständen auß-undzurück gestelt werden müssen; so seind Wir der beständiger gnädigster Meinung / mitvorhabm-der unser gnädigster propotirion am 26. obgemelten jctzlauffenden Monaths sssuvarüdegowe-Niger nicht unfehlbahr zu verfahren / Euch nachmahls gnädigst befehlend / daß Jhr dahewgegen obbesiimbten Tag unfehlbahr allster Euch gehorsambst einfindet / mit der angehe^rWarnung / dahe chr hieran säumig euch bezeigen sollet / daß Wir desto weniger mehl mitübrigen unseren erscheinenden getrewen gehorsamben lieben Landstanden außRhäten / Ritter»schafft und Stätten / wie obgemelt/das jentg clelcheriren und entschliessen werden / was desVatterlands Wohlfahrt und Nomn sst obangezogenen gegenwertigen gefährlichen LonjunÄu.ren / und der von denselben mit sich führender inevicabUer I^ecezütät nach erforderen thut/Habens euch also gnädigst vermelden wollen / und setnd.Luch zu Gnaden geneigt. DüffetdHden 2.)anuarü 1678.
Auß höchstgcmclter Ihrer
Von Gottes Gnaden Wir Karl Philipp/
Pfaltz-Grass bey Rhein / ?c :c-
H^^.Nsercn gnädigsten Gruß zuvor.v:
^s.67. Liebegetrewe Wir hätten zwarsn gnädigst und gäntzlichgewünschet/ daßWirnachAbsterben Weyland unseres freundlich» geliebt-und hochgeehrten Hmen BrudnöChulfürjt! Durchl.höchstseel.Gedächtnüs / und darauff von Uns angetrettmerCbur» und Landsfürstl. Regierung / die gewöniiche Erb-Lands-^üldigungs Wicht von un-seren gttrewen lieben Gülich-und Bergifchen ^anoständen / von Rhäten / Rltterschafft uBStätten vor Uns in hoher Perfohn ablegen und leisten laßen mögen; Nachdeme aber solchesunser dermahliger Abwesenheit und verschiedentlich vorgefallener Verhindernüssen halber füejcho nicht nröglich gewesen / und wir dahero gnädigstrelvlvirr haben / sothanen Erb-Hülüi-gungs in unseren Hertzogthumberen Gülich und Berg durch unsere solchen Endsipec-.slirergnädig! - ^mmirrirt-und bevollmächtigte Rhätt verrichten / und dasjenige / sodabtyvon alters herkömmlich und gebührlich ist / beobachten zu lassen ; als haben Wir es euch mitdem gnädigsten Bestich hiebey ohnverhalten wollen / daß Ihr den 7. negstkünfftigen Mo-naths )2M!,rü 17 17. Jahrs m hiesiger unser keüNentz-Statt Düsseldorfs ohnfchlbahr erschei-net / und Euch daran ausser Gottes Gewalt nicht behinderen lastet/ gestalten alsdan die schul-dige Erblands.Hüldigung zuthuen / dahingegen ihr wohl versichert seyn könnet / daß Wirals ewer nunmehr regierender La'ndsfürst vatterlichen Schutz und proreKion gedeyhcn zulassengnädigst unermangelen werden: versehen Uns dessen also/ und stmd Euch mit Gnaden gewogen.Büsseldorssden 16. vecembrisl/ls.
Auß höchstgemelter Ihrer Churfürstl. Durchl.sonderbahrem gnädigsten Bcfelch. :c.
Von