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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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und Vnüberwlndltchstcr Römischer Kayftr / auch m

Germanien/Mpanien/Dungarn unv Böhcim König zc-?c.

Allergnädtgster Kävftr / König undHer: / Her:!

^eichwic die ^andstande/ undUnterthanen in denen Hertzogthumbcn-lichund Bcrgvon etlichen LXculis her bey denen nacheinander gcfolgtcnverschiedenen harten Kriegen große Betrangnüssen / Ungemach undblutige Verarmung erlitten / absonderlich aber indem scchszchcnden Jahrhun-dert / und noch frisch in dem letzteren Reichs »Krieg durch unaufhörliche vondenen ^ands-Fürstcn beschehene übcrhäuffte Eingriff in ihre althcrgebragtestatliche ?riviIcAia,Vertrag und Gcrcchtsambe/anncbcno durch erzwungene un»glaubliche-allen Bcnachbahrtenbanden impiOporcionit t- und auffviclc i^illio.ncn sich erstreckende baarc Geld - Summen endlich auffdie Spitze ihres gantzlichenUntergangsgebrachtworden/alsoistunter diesenUnglücksecligkeiten ihnen im>merhtn noch der eintzige Ttost gewesen / daß bey Ew. Kayscrt. und CatholischerMaj.allerdurchleuchtigstench)rn.Hrn.VorfahrensicjederzeiteinallcrgnadigsiksGehör und die rechtliche Hülff zu Rettung ihrer Freyheiten und Privilegienallerunterthanigst gefunden haben-

Nun ist zwarcn auch in Uns die nähere feste Zuversicht erwachsen / cswür-dendie Gülichmnd Bergtsche-Landen/besonders bey erlangtem gegenwärtigemFrieden/unddcrauffjctzigeSc. Churfürst! Durch!, zupfaltz vor dreyen Jah-ren gediehcncr Regierung vermahlen eins einiger Erleichtcr. und Erhohlung sichzu erfrewen habenzWir haben Uns aber in dieser unser geschöpfftcr billiger Hoff-nung weit verfehlet /und ist das offenbahre Widerspiel leider ! allzusrühc und em-pfindlich hervorgebrochen! indcmc Ge. Churfürst!. Durch!, stracks im Anfang/auß ungezweiffeltcr Anlctthung ^ands-und gehässiger Raths-Gcbercn Uns nichtnur allein in einer rechtmäßiger Nothwendigkeit nicht bestehende/noch in denenReichs-Gatzungen gegründete / von denen Unterthanen ohne ihre cusserste Vmhergung nicht crzwingltche / in temporcpaci5 allerdings ungeziembltche/ undüber den jährlichen Beytrag drcyerBcnachtbahrtcrgcistlichcrChursürstenthum»bcn hinaußlauffende ?oüulata angcsonncn : sonderen auch / als Wir sothanebe»frembdliche Zumuthungcn mit aller ^udmilNon unterthanigst cieprecirct / unddcr außgcmcrgclter Unterthanen lamcre Unmöglichkeit pflichtenchalber gehör-fitMbst vorgcstclt/glcichwohl abcr Uns zu Leistung dieser banden / denen Reichs-Lonttirurionen nach /auffligcnder / und zufolg dcr Reichs - klarricul repam-nndcr Schuldigkeiten anheischig gemacht haben/ selbige dannoch eigenmächtigund ohne unsere / als der ^andständen ungezweiffelt darzu gehörige Einwilli-gung /auch so gar mit Unterbrechung aller obhandcncr alter solches außtrücklichverbietender Vertragen / Freyheits, Privilegien / und verschiedener darüberergangcner Kayscrl. Dberrichtlicher allcrgnädigster Verordnungen und End-Urtheilen auff einen von Ständen nimmer angenohmenen Fuß außschreibemunddurch grundverdcrblicheLxecutionez bcytrciben lassen.

Und obschon wir i damit den Wahn widerwärtiger Standen von unsent-fcrnetcn ) dagegen alle gütliche Wege Mit dreijähriger Gcdult gebraucht / undnichts unterlassen / welches G- Churfürst!. Durch!, zu milderen Gedanckcn/<lands-Vätterl,chem Mttleyde und gnädigster Vcrschönung dcr so jamerlich

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