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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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VnkcrthäntgftFußfälllge Zupplicarion und Vttt/ umb

gnädigste Verordnung / daß das Ambt ^.snäcnrzrk in denen gnä-digst aufschreibenden Stewren höher nit per Morgenals die umbligende Aembter conliäcrirt wer-den möge.

<x parte

Sämbtltchen Eingesessenen Ambts V.anc!corath.

urKlmAtigster Murfmst /

Gnädigster Her:.

5«>- Churfürst!. Durch!, müssen fußfällig lupplicsnäo unterthänigst zu erkennen geben/

was maßen Vero Ambt Randenrath / nachdeme selbiges bey vorgewesenen und annochwehrenden bttrangten Gelt-Zeiten ftm Lvnringenr in denen gnädigst außgeschrtebenenkands-Fürstlichen Stewren biß hiehin ohne Gehabung einiger Nachlassen / ohnerachtecdaß einund anderer Hagelschlag/und mlßwachßtgesZahr oan und wanhart betrosten gehabt/richtigabgeführt/ nunmehw durch solche verderbliche Zeiten / auch bey Kriegs-Zmen dardurch/ daßdem Feynd vor anderen Aembtcren exponirt gelegen / erlittenen grossen Schaden von dennP irtheycn zusolcher Unvermögenheit gerathen / daß eine Unmöglichkeit ist / das ferner vorheri-ges ()uancum in dmen Stewren beybringen zu können / dcmchrgemeltes Ambt in mzrricu!»wel zu hoch consMemt worden/ Maßen in allem nur von 1400. Morgen colleQirt / und da-hero jetzo biß 15. Schilling per Morgen hat beytragen müssen.

Wan aber Gnädigster Churfürst und Her: in umbliegenden auch mit besserer^andcreyver-fthmen Aembteren die Kepsrcirlvn etwa auff tz. Schillingen außgefallm/und also ein merkli-ches loulagirt worden / dabeynebens auch vor-undnachgeveyliche gnädigste Nachlaß bey etwaerlittenen Mrßwachs genossen haben.

Als gelangtan Deroselbe unsere unterthänigste Zuflucht und fußfällige Bitt / obigeUmb-stände m hoher Landsfürstl. Milde und dlementz gnädigst zu behertzigen / und nach Ertrag obi-ger weniger Morgenzahl das gnädigst außschreldmdcs außwerften / und also gemelteuAmbts wegen Ihrer zumahliger Unvermögenheit fast klernmüthige Eingesessene dardurch snGnaden crtrösten zu lassen/ daß denen benachbahrten Aembteren per Morgen gleich angeschla-gen werden möge.

Ew- Churfürstl- Durch!-

Untktthanigsic Eingesessene Ambts A-Nlieattll,.

?eter?au!i Scheffen. Vicrick l'kelcn Scheffen.

Los^in 6anrcn Scheffen. ?eter Leiters Scheffen.

Jokan ?au!i Scheffen. Lcrkarä Wolif Scheffen.

Teilens Kemp Scheffen. Fcrvas Fckulr^ Scheffen.

^clam Lüppcr Scheffen. )okan Platzbecker Scheffen.

Oion^sws Xinckens Scheffen. )okan pccers Vorsteher.

Wickel Lnüs Vorsteher. krant2 L^eck Vorsteher.

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