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Oerther belästiget/ die gantze Landschasst aber durch diese einige Jahren angehaltene undVon allen ianioribuz jurttdonlulriz 6c Ibeolo^iz als Unbillig Üttd lltsproporriomrt. erfolg-lich auch im gewissen für unzulässig haltende (>.!!5Hsrions-Arch und Manier in Ruin ge-setzet/ annebens die ^rcinsen in denen Stätten und Aembteren gegen deutlichen Jnnhaltvorangezogenen VergleichsvomJahr 1649.^ !o erklären sich auch. :c. und denen conäi-tionencle anno r668. § einstieig/und ohneBervllllgung deren ^and-Gcättden/relpeÄivc verhöher/ und / wo sie nicht gewesen / neuerlich eingeführt ; wie auchdas gestempelte Papier zu Vermehrung der denen Rechts'streitenden Partheyen ohnediß saur gnug fallenden lösten erfunden/ und ein und andersmahl eingeführt/nebst die-sem die Ländschasst aussein übermasslges jahrliches Gceue^^«« raxirr/ undexeczmrt.Die aussetliche hundert tausend Reichsthaler gestiegene-von Kayserl.Maj. / der Cron En-gelland/ und denenHerrenGeneralStaaten genossenes«^-« aber (welche zum Unter-halt deren auß sothanen übermassgen Schätzungen besoldeter Regimenter hauen vern-en-det/ und der Landschasst mit zum Besten kommen sollen) zu gut befindlicher oupoüuonderjenigen/ fo hierunter die vueälion und das Ruder geführet / überlassen; und wiesonsten dteaußgeschlagene Steuren einzubringen seyen / der v.lcrsrian eines zu Beob-achtung deß Steur-Wcesens unnöthiger Dingen neu errichttten/ mit vielen lubjcüij be-kleideten / vorhin unbekant gewesenen deß so getaussten Ariegs^und Greur-lediglich Anhelmb gegeben: so dan s damit dieses die Eigenmächtig auß-geschriehcne/ ungemessene Geld-Summen durch die L-ecucion desto gewisser erzwingenmögte) die Vermögende für die Unvermögende Greur-dontr,buenren / das ermang-lendeszu zahlen/ angestrenget/ und gar die Steuren Gelder aegen das uhraüesHer-kommen nicht mehr . wie es die Gülich- und Bergische Latzd-Stände bi^ da-hin von unvordenckltchen Zeiten unterthänigst eingewilligt haben / sonderen Monath-lich (wodurch allein die arme Unterbauen sonderbahr an denen aussehenden schwerenLxocmion» Kosten mehrers erschöpftet/ und gar zu Grund gerichtet werden) beygttrie.den worden; und ist ferner ein neuer zu völltger knervixung der Vermögen-den wvencirt; die auß benachbahrten Landen msGüllch- und Bergische überschlagen-de Länderey aiceroranto höher/ als die Einländische angeschlagen ; über das die demcompencllo muIÄamm Sc L»mera!i anklebige Lnmwa!- Gerichts'Kösten der Landlchasstanssgetrungen ; Dienst.Gchrveln-Häy-Iagt. und Rahr-Gelder cx^.rt ; schädlicheFourage-Livratty.doncraHen (zu grosser unziemdlicher Bereichung und zugespieltenVortheil derUvramen) gethätigtt; dle L.andständische Pfennings.Meistere ausserfreyen Empfang und Außgab gesetzet/ verschiedene andere anscöentlich laiarürrc Em-nehmere mit fernerer Zulag mehrerer inrerells von jedem hundert einnehmenden Geldsverordnet; deßgleichen dieVögre/ Richtcre/ und Gchulrheisen zuüllccmirung derjenigen Geld-Summen / welche auß denen ihnen anvertraueten Aembteren und v-llnckenohnfehlbar einzubringen mit ihnen verabredet gewesen/ durch nachgesehenen Genoß vielerungebührlicher p«r Onmm angefrischet/ denen Meistbietenden Vogren und Empfän-gerett die Aembter außgethan ; die ^ehen^emh/ und Ritrerschaffr/ so Geist alsWeltlich mit Abkauffung aussgetrungener Liehen und Rirrer^Diensten zu verschiede-nen mahlen angenothtget. lnZumma, imSreur-Wefttt mit Hindansetzung deß altenHerbringens / Proportion. und Billigkeit zu männigltcher Betrübnuß dergestalt verfah-ren worden / daß dteEigenthümbere nicht allein keine Nutzbarkeit von dero Gütheren ge-habt / sonderen auch gar darzu ein merckliches beyschtessen müssen/daß dem Ackerman undHalbwinner nicht einmahl der Sahm und Bautohn übrig geblieben / alle eonrnbuen-ten aber in dieäusserste und solche Armuth verfallen seyen / daß ihre Kinds-Ktnder sichnicht wider erhohlen / und die der übermässlger Steur'LxaÄwnen halber conrraMrteSchulden nicht abtilgen mögen.
Als jetzige Ehurfürstl.Burchl. zur Lands Regierung gediehen seynd (worin derallerhöchste dieselbe lange Jahren mittest erhalten / und mit allen ben-cj-Hionen und vonselbst verlangenden beglückten Zuschlckungen reichlich Seegnen wolle) so haben Gülich-undBergtsche Land-Stände sich die tröstliche Hoffnung gemacht/ daß die wehrendenKriegs/ umb die Landschafften in keine mehrere kostbahre Verdrießlichkeiten zusetzen /mit betrübtestem Gemüth verschmerze ?a<Aa würden ein End haben / und was bey vor-heriger Regierung beschwerlich zugefügt worden/ behörtg remelliiret / und alles in denStand/ wie es dabevorn gewesen/ und nach Maaßgebung obangezogener l<°verla!ieo .Verträgen/ und Kayserlicher Rechts-krässuger Verordnungen zu seyn/ sich eignet und ge-
bühret/