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Buch 2, Theil 1 (1738)
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542
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542 111. Absatz. I. Klasse. XX. Kapitel.

ohmveit Ichtershausen gelegenen Dorste, Nahmeus Rehstett oder Rech-stett folgender mästen zu. Eines alldasigen armen Bauers zwey jungeTöchter wurden gefährlich kranck, und verlangten einen Geistlichen, um mitdem letzten Zehr-Pfennig sich zu versehen. Es kam auch einer, der ihnendenselben reichte, und als er gewöhnlicher mästen die ^blmion oder Ab-waschung derjenigen Finger, womit er die heilige Hostie gehalten, vollbrach-te, und zwar in einem schmutzigen Becher, so fragten die Eltern den Prie-ster, was sie mit diesem Wasser machen solten; worauf derselbe ihnen zurAntwortgab, sie sotten es denen Krancken zu trincken geben,welches sie auchthaten. Indem nun davon etwas übrig blieb, welches sie auf eine andereZeitdenen ?miemen wiederulweingebenwolten,siehe, so wurdensie in demBecher eines blutigen Stücklein Fleisches, etwa eines Fingers lang, gewahr,und das Wasser selbst war auch roth. Dieses zeigten des krancken Mägd-lein Eltern dem Pfarrherrn an, welcher darob heffrig erschrack,und befürch-tete, es mögte dieses ihm, als eine Nachläßigkeit beygemesten werden, dahe-ro befahl er denen Eltern, sie solten die Sache geheim halten, und nieman-den etwas darvon sagen. Dieses erfuhr eine fromme Wittwe indemsel-benDorffe,und Wiederrieth denen Eltern höchlich dieses zu thun.Durch diesesWeibes Anrathen wurde der Becher, worinnen es war beybehalten worden,zwar verwahret,doch aber nicht also, wie sichs geziemet. Der Ertz - Priesterbekam Nachricht hiervon,allein er zeigete dieses auch nichtgehörigen Orts an,sondern machte nur, auf Anhalten dieser frommen Wittwe, die Anstalt, dasGefäß mit grösserer Ehrerbietigkeit zu bewahren. Als der zu Erfurt anwe-sende Ertz - Bischoff^^/ hiervon Nachricht erhielte, so ordnete er denAbtzuVolcoldrod(Volckeroda) und Vetrigeshusen( Ichtershausen) dort-hin

in semer zweyten Regierung zu Erffurt Hoff gehalten, wie er dann ümb daß Jahr119z. des Closters 8. Petersberg wohl gepflogen und demAbbt Privilegium iukulXconteriret, in welcher Verschreibung ihrer Churfürstl. Gnaden Beambten folgenden In-halts zuZeugen angezogen werden.?rXtcrcaLome8l.amdertu8 aclvocatu8 efu8clem Lc-clefise (8. ketri) cum 5ratre luo Lrnelbo Lomite. ^üMerig!e8LertoI(lu8, Vice-Lo-minu8 m^rforclia cum frawib>u8 fui8 Oietiierico ?iucerug 6^ OieMerico (Ü2mei glioL-c. dum reli^ui8 ofliciack Luri-e ^c. t^enricu8 8cultetu8, t^enricu8 fudgilvoce-w8 6^c. Welche auch fast gleicher weiß in einer andern der Kirchen Novi Operi8 gege-benen Verschreibung lle anuc» 1196. zu zeugen, nach folgender weiß benant, f.zici(zue(Üomire8 l^gmpertu8 6^c. ^tiuilberiale8 uolbri,LertoIclu8 inLrllurt,Vice"I)ominu8,blenricus Scultetu8, Dietbericu8 kiuccrna <^c° klermannu8 Ivlggitter fori.