Von dem ErH-Bischoff ssseriZero.
§. II.
Anno 89s. war er aufdem zu Tribur gehaltenen c^onoiiio mit gegen-wartig, und pi-Tückrte aufdemselben. sn) Was sonst diejenige That anbe-trifft, da er den Franckischen Grafen ^idercum hinterlistiger Weise aus sei-nem Schlöffe sollherausgelocket, unddem Kayserk.näovic0 iv. oder infaneiAnno 897. überlieffert haben, der ihm nachmahls den Kopffvor die Füffelegen lassen, davon ist vorher attschon Meldung geschehen. Sonsten istnichts vorgefallen, welches in eine ThüringischeHistorie gehörig ftyn mög-te. Wir mercken allhier nur noch an, daß er Anno 913. den Weg allesFleisches gegangen, (b)
III. Adsan.
Was unter denen Teutschen Kayfern/ bis auf die
Zeit, da Thüringen mit Meissen vereinbaret worden,
das ist von Anno 912. bis 1220. in diesem Lande vor-gefallen.
Gorbereitung.
MM^Jr kommen mmmehro aufdenZustand des Landes Thüringen,wie derselbe nach Abgang der Carolingischen Kayftr sich be-funden. Wann wir nun von der Cndfchafft des CarolinischenRegiments in Teutschland, das ist von Anno 912. bis Anno1274. rechnen, um welche Zeit Thüringen und Meissen mit einander ver-einbaret worden, so ergiebtstchs, daß dieses eineZeit von 33s. Jahren aus-
T t 2 mache,
^uAienils iVbbzz in ^i-cbiepilcopum eligitur, vir czuiclem ob-
Icurus ^enere, ^ nulla nobilitgre inllAnis, te<ä ooutus inAenio. Daß er aber ^r-cbirapeiianus und arcbirunoellarius bey gemeldten beyden Kaysern gewesen, bezeu-gen ein und nndere Uiplom-era, von welchen ich allhier nur eines ciriren will, welchesder Herr von Eckhart, //. /e^. anführet, wo es in der Unter-
schrist heißt: OUaltriUus aU vicem klgttonis^i'cbiepilcojzilummlczue Lg^>eNanire-coZnovit ^ lubloriplir.
Z. 2.
(ee) Vicl. /. r.^. /. p. ivl
(b) Es variiren zwar die iwrborcs in vetorminirung des Sterb-Jahrs dieses Ertz-Bi-schoffs; Es hat aber der Herr von Eckhart ausbündig //. /er?-. p.
839. erwiesen, daß dasselbe auf das Zahr 91z. falle.