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Buch 2, Theil 1 (1738)
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62
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62 I. Absatz. XI. Kapitel,

§. VIw""

Die Kinder des ermordeten Königs e^iäei ici sind:i. welcher auf eine sonderbare Art dem Unglück,

welches seinen Vater, Mutter und Bruder betraf, entgieng. Dann dadie Mörder seines Vaters ihn gleichfalls wie seinen Bruder würden umdas Leben gebracht haben, so hatte ihn seine Groß-Mutter imneclliidis ohn-gefehr bey sich in Australien, die ihn in ein Closter, unter dem Namen

verbarg, damit er von niemanden, als allein von denenjenigen mögteerkannt werden, die um die Sache Wissenschafft hatten. Er hat nachge-hens den Königlichen Thron in Neusirien bestiegen, wovon weiter unteneine weitere Nachricht erfolgen wird.

Noch ein Printz, der mit dem Vater ermordet, und von Vaie-ilo, indessen vorher angeführten Worten, D^odei-ms genennet wird,z. Eine Printzeßin, die auch in diesem Aufstand hingerichtet

worden.

§. ix.

Als die Francken in dem Königreiche Neusirien erfuhren, Königs!-äei icus II. sey ums Leben gebracht worden, so setzen sie, aus Rath des Hei-ligen seines Bruders Lerim und noch anderer mehr, I^LVDL-8tt7ttt,des vorgedachten LrcllinoaicU Sohn, zum iVlIjor-voinus in Neu-sirien und Burgund, der inzwischen das Reich verwalten sollte, so langebis sie sich entschließen würden, wem sie die Königliche Crone antragenwürden. Dieses sagen diedella lu-öucorum und der^ontmuaroi kieäeZgrü.Inzwischen war Lbrvmus, als er des Königs clliiderieiTodt vernommen,aus dem Closter i^uxevii, worein er vorgesagter Massen war gestecketwor-den, wieder heraus gegangen: da er aber vernahm, daß die Francken nebstihrem lttajoi-e-Oomus s>eudeiio 'I^eodericuru, den dritten Printz des Kö-nigs cioävvei II. über sich zum IVönig gesetzet hatten, so war er darob er-zürnet, daß ihme die oder Ober-Hofmeisters Stelle nicht

war

A Iou»a lex pedes A dimidium, exduobus Igpidibus coullat, czuorum alter?riu-cipis reliczuias coutinet, Alter pro opertorio eld, ac in acurueu delinit. L^terumoperse ad rerum alzlgtaruru relditutiouem, sc ne ad 5urti puidem cc>r>5ellic>uem,riulla ratioue compelli potueruut. I'auturumodci ke^ern diaderuate ex aurc> tex-tili, cujus partemlVlouaclüs reddidere, caput ciuttum kaduille coulltedantui'. cuiIklciA aureK msr^zritas ex more iulitas iuille credibile ell.