Der Inhalt gegenwärtigen historischen Werckesund dessen/was weiter nachfolget/handelt von Thürin-gischen Staats-und andern Sachen/ die meistenthcilsmit denen Ertz -Bischbss und Cbur-Maynßischen Ne-gierungs Geschafften verknüpffet sind.
Gleichwie nun ein Landes Fürst in einem allein-schenVerftande ein Vater gcnennet wird/ also kan einMochwürdigesGvm Uapitul/bey denen hohen Ertz-undDom-StifftemdesLandes-Mutterineinemgleich-gültigen Verstände genennet werden. Ist dieses dannals0/UNdhatesmitdiesemsemeRichtigkeit/so hatte ichweiter keine Ursache mehr anzugeben/ warum ich di esen
iraÄar Eller HochwurdenGliaden lt. Reichs
Freyherrl. Ercellentz ZsvvteU übergebe/ wofern
mich nicht noch eine andere zu diesemVorhaben und Ab-stattung eines absonderlichen vevoirs anreißen und
antreiben wolle/ nemlich/ es haben Eller Hochtvlw
den Gnaden lnid Reichs Freyherrl. Excellentz
bey meinem jetzigen Auffenthalt in Erffurth mich son-derbahrer Gnade zu verschiedenen mahlen gewürdlget:Diese nun in schuldigster Danckbarkeit zu erkennen/ sohabedieses zweyteBuch/alsein Henck und Danckmal
ausstellen/ und Euer Hochwürden Gnaden lllld
Reichs-