hvhc Jährliche fest-Tage, vcnn Schuldienst anss der Schulenmit nnteriveistnng der Jugend es seyeu duuu seine Dienstein der Kirchen ader svnsten näthig, befreiet sein.
4,
Dann auch van Elmwt-fest bis; zu Ende des NeuenJahres-Tages und die vier erste Tage nach Oswrn undI'bnMton l'arion ader Spieltage haben.
3.
Nimmermehr ans; eigener macht den Kindern vieleSpieltage geben, svndern wann allenfals; an seyten desSchulmeisters die Nach es erheischte, etwa einige Tage dieschule zu schließen; alßdann gehalten seyn, darüber denregierenden Kircheinneister zu belangem
6,
Jedes mahl sa wähl »ach als; varmittags, die nnter-wcißnng nnt margen und abends und zu mittag mit Tisch-gebetern, anfangen und endigein
7,
Alle sambstags nachmittags bau Ein bis; dreh uhrendie Jugend im Eatcmllmircm ans; dem grasten und kleinen> ntüe'Iummi, allerdings aber die fnnfs hanbtstncke der christliehen Katizzian sa ivall die Kleine als; grvstere Jugend lerneu und aussagen lassen.
8,
Mit der Jugend vältcrlich umgehen; und da die Zuchtsehr nvthig, glcichwall aber statt eines dicken steckenS, Eitiegtite Placke inid seharfse rnthe an der Jugend und sie infurcht und gcharsam zu halten treulichst gebrauche».
Wie nun abglter schnlmeister den ihme zusandten Berufs,darinnen diese prnsaspta varbehalten sind in der furcht desHerrn aeaaptiret hat, alsa sind van demselben, auch hiemit»cid Kraft dieses vbige pnimtou eingeivilliget und ihme vanden schnlrsntwr die Lpsoillvirliche icachricht wa und >vic Ersie zu genießen haben falle, treulichst cingehändigct, Gatt