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halsen wenig, mich der Beschluß des Eousistorinms Venn 21,Mai 1917 dahingehend, „daß der Pastor sein Amt nitallein mit Tränen und Strafen treulich verrichten, son-dern auch beim Gerichtsschreiber versuche, ob solche Unordnnng dnrch Beihülfe der Obrigkeit oder eines absonder-lichen Verbotes möge abgeholfen werden", war nicht imstände, dem Unwesen zn steuern- Ein trauriger Beleg fürdie Annahme des sittlichen Verderbens ist das -Eons--Prot-vom 24, März >91!U „Weil viel unnützes Gesindlein unterder Predigt stehen bleibt" — schon 1917 wird geklagt,„daß so eine Unordnung geschieht, daß die Leute Haufenweise unter der Predigt ans dem Eirchhofe liegen bleiben"„und die st,eil mit Schwänen, unnützen Reden, Rarren-Iheiungen, Lachen und dergleichen Anbringen, auch viele sichin die Branntweins Häuser verschleichen und mit Jauchzenund häßlichem Gestank in die Eirche kommen, als ist vorgut erachtet, das solche schädliche häßliche und ärgerlicheUnordnung dem Herren Amptmann angezeigt und seinerC- L- mnb Abschaffung solcher ärgerlicher Stücken bittlichangesprochen werde- Und im Fall es seiner E- L- würdegefallen, Er zwey oder drep, es seien Provisoren oderEirchmeister oder Opfermann oder Hunnen ernennte, diezwischen der Predigt ausgehen den Eirclchos und Branutweinshänser besuchen und welche sie antreffen würden aus-zeichnen, damit solche gestraft werden". Wahrlich, da hattedas Eonsistormm einen schweren Stand, besonders da auchin seinen Reihen bald dieses bald senes Gebrechen sich zeigte,und einzelne im Besuche der Versammlungen sehr saumseligwurden. Um letzterem Ubelstande vorzubeugen und bessereOrdnung zn schassen, wird beschlossen «Prot, Venn 24- Maillilg), daß die Versammlungen in Ankunft alle 8 Wochenund zwar den Sonntag vor dem Rachtmahl sollen gehaltenwerden, zu deren fleißigem Besuche sich die Eonsistorialenin einem spätere» Protokoll ausdrücklich verpflichten, mit
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