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als glaubwürdiger gezengen hiezn sonderlich gerufen undgepetten. Johann Weinhans."
Ob und in Ivie weit Caspar Lünenschloß von der ihm indieser Urkunde erteilten Erlaubnis Gebranch gemacht haßdarüber verlautet nichts. Im Jahre 1576 finden nur ihnwieder als Viear und Hülfspredigcr in Neviges thätig.Als solcher bezog er die Einkünfte der Viearie des St.Margarethen Altars daselbst, weil „diese aber nicht dermaßenversorgt, daß sich eine Person mit Cvmpetenz darauf erhal-ten könne" so wurde ihm noch von Wilhelm II., dem da-maligen Herrn von Hardenberg, „damit er sich um so statt-licher unterhalten könne", die Viearie zu Thönisheide ge-geben, jedoch mit der Bedingung, „daß wanneh und zuwelcher Im die Herrschaft ihn auf das Schloß zu Harden-berg fordern, daselbst Gottesdienst zu leisten, er unbesperrctund unverändert solches zu thnn Macht haben solle." Fallsdie Herrschast ihn nicht bedürfe, solle er in der Woche einePredigt in den beiden Kirchen zu Neviges und Thönisheidehalten, im übrigen aber den Pastor an allen Hanptfeier-tagen treu unterstützen, Gottes Wort dem gemeinen Volkfleißig vortragen, die heiligen, hvchwürdigcn Saeramcntetreulich ansspendcn und sich sonst dermaßen in Worten,Lehre und Werten erzeigen, wie es einem frommen gvttes-fürchtigcn Priester zu thnn oblieget. (Bernfungs-Urkundevom 16. Januar 1576, mitgeteilt von L. Bender' Geschichteder vormaligen Grafschaft Hardenberg.) In beiden Stel-lungen als Vicar und Schloßprediger hat Caspar Lünenschloßin reichem Segen bis zum Jahre 1580 gewirkt. In diesemJahre starb, wie oben bemerkt, Wilhelm Lünenschloß, Caspar'sOheim. Einen Ersatz für den Heimgegangenen Hirten zufinden, fiel der Gemeinde nicht schwer, stand ihr doch leb-haft das Bild des jungen Mannes vor Augen, den sie einst(1570) zu ihrem Viear erwählet und berufen hatte und dermm in der angesehenen Stellung eines herrschaftlichen Schloß-