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Die politischen Parteien der Rheinprovinz : in ihrem Verhältniß zur preußischen Verfassung
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gegeben, und es ist anzuerkennen, daß sie durch keine Bewegungder Debatte sich aus derselben hat hervorlocken lassen. Die fol-genden Auszüge ans dem Vortrage des Korreferenten werden siehinlänglich bezeichnen.

Wenn man in Abrede stellt, daß die Petitionen um Neichs-stände die Gesinnung des Landes darstellen, so ist doch nichts ge-wisser, als daß keine einzige Stimme die Verstärkung der Provin-zialstände beansprucht hat.

Eine preußische Verfassung ist schon im Interesse deutscherEinheit zu wünschen, damit Preußen sich mit den übrigen deutschenStaaten in innere Uebereinstimmung setze.

Eine reichsständische Verfassung ist ein wesentlicher Schritt zuder Wohlfahrt des preußischen Staates selbst. Denn freilich hatjeder Bürger die Pflicht, Gut und Blut, wo es nöthig ist, für dasGanze zu opfern; eine Pflicht kann aber nicht klar erkannt undnicht mit Hingebung erfüllt werden , wenn sie nicht mit einemRechte verbunden ist. Ohne vernunftgemäße Mitwirkung bei denöffentlichen Angelegenheiten ist auch nicht Hingebung und Auf-opferung zu erwarten.

Dem Bürger steht eine solche Mitwirkung zu, weil er nichtbloß zum Familienleben berufen ist, und ohne dieselbe die Bildung,zu der ihn die Natur bestimmt, in den wichtigsten Theilen verküm-mert wird.

Die acht Provinziallandtage, neben einander ohne Vertretungdes Ganzen, zerren den Staat auseinander, indem sie die Verschie-denheit der Provinzen mehr und mehr ausprägen. Dabei ist ihreMitwirkung zur Legislativ» im höchsten Grade schleppend undzeitraubend.

Es ist unmöglich, ihre Compctcnz fest zu bestimmen und imeinzelnen Falle zu sagen, was provinzieller, was allgemeiner Be-deutung sei. Die Regierung hatte alle Ursache, sie zur Halbheit zuvcrurtheileu, weil eine lebenskräftige Entfaltung derselben den Staatzur Auflösung geführt hätte.

Eine reichsständischc Vertretung würde politischc'Hingebungund Bildung des Volkes erzielen, ohne die provinzialc Eigenthüm-lichkeit absolut zu vernichten.

Nur durch eine solche Belebung gesetzlicher Thätigkeit im Volkekann man hoffen, den heutigen socialen Nöthen die Spitze zu bieten.