2) so viele gröfsere Schiefertafeln, als Schülerin der Klasse sind;
5) die erforderliche Anzahl von Schreibchü-cliern nebst Federn;
4) die erforderliche Anzahl von Exemplarendes hehr- und Lesebuchs (§. 7. VI.)
5) die erforderliche Anzahl von Exemplarender musikalischen Fibel und des musikali—sehen Sclmlgesanghuchs;
6) so viele Exemplare von llauschcntmsch 1)!-»blische Historien ($. j-, V.) als Schüler indieser Klasse sind.
10.
Der Unterricht ist auf die herkömmlicheZahl der wöchentlichen Lehrstunden zu erthei-len, und von dem Lehrer eine Lcctionstabelloanzufertigen, welche von den Pfarrern auf denGrund dieses Lehrplans revidirt wird.
$■ 11.
lim die Fortschritte der Jugend zu prüfen