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Rüstung ihres Ahnherrn betreffend, einzutreten, hat der Familienrath späterbeschlossen, das Familienkleinod vor der Hand der Akademie leihweise zuüberlassen, (ok. Beschluß des Familienrathes vom 15. August 83.)
Zu diesem Schritte bewogen die Familie lediglich die ihr von derAkademie gestellten Offerten, in denen nicht nur eine bessere Conservirungder Rüstung, sondern vor Allem der künstlerische Zweck, dem dieselbe dienensollte, hervorgehoben war. (ok. Verfügung vom 11. August 33.) Indemdie Familie nun ausschließlich diese ihr freiwillig gemachten Offerten accep.tirte, hat sie selbst Bedingungen oder Amendements nicht gestellt. — Esmuß demnach höchst befremdend erscheinen, wenn die Königliche Akademiein ihrer Vorstellung bei dem Curator, dem Herrn Oberpräsidenten der Pro-vinz Ostpreußen, von Bedingungen und Forderungen derer K. von Hofespricht. — Wäre überdies die Familie darüber informirt gewesen, daß diequ. Offerten erst noch der Ratificirung seitens des Herrn Curators bedurften,so wäre sie ohne Weiteres von allen Verhandlungen zurückgetreten, da siein keiner Weise gesonnen ist, ihren guten Willen von einer Einwilligungresp. Entscheidung des Herrn Oberpräsidenten v. Schlieckmann abhängigzu machen.
Die Familie K. v. H. verzichtet nunmehr darauf, über ihr Eigenthumfernerhin mit der Königl. Kunstakademie zu verhandeln. Ferner bin ichnach dem eingeholten Gutachten sämmtlicher Mitglieder des Familienrathesderer K. v. H. zu der Erklärung autorisirt,
„daß die in dem leihweisen Besitz der Königl. Kunstakademie zuKönigsberg i. P. befindliche Rüstung des weiland KurfürstlichenOberstlieutenants Georg Ernst K. v. Hofe nunmehr ihrer ursprüng-lichen Bestimmung der Kirche zu Arnau zurückzugeben ist."
Die Empfangnahme der qu. Rüstung wird s. Z. von mir verfügt undder Empfänger mit einer diesbezüglichen Vollmacht von mir verschen werden.
K. v. Hofe,
Oberst z. D.