Druckschrift 
2 (1890)
Entstehung
Seite
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Ursache nicht zurücklassen könnte, weil er vor Herrn General v. SeydlitzExcellenz Pferde kaufen sollte. Worauf ich dann Herrn Generalbat, mich bis zur Rückkehr des Malachowskp des Arrestes zu ent-lassen und zu erlauben, daß ich mich bey einem guten Freund ohn-weit Lochen, meiner vorigen Garnison, aufhalten dürfte, welches mirdenn auch endlich, aber nicht eher, als bis das Commando nach derUkraine abmarschirt war, im Dezember erlaubt wurde, woselbst ichgeblieben, bis ich nach wiederum erhaltener Ordre den 11. Märtzals vier Tage vor der Zurückkauft des Ukrainschen Commandoshierher gekommen und wiederum arretirt worden bin, um den Aus-gang meiner Sache abzuwarten."

Die vorstehende Schilderung, aus der Vertheidigungsschrift desvom Geschick hart betroffenen Rittmeisters v. Hoven wortgetreuwiedergegeben, wirft ein besonderes Streiflicht auf die damalige laxeMilitair-Rechtspflege. Es ist kaum glaublich, daß ein angeklagterOffizier 1U Jahre als Arrestant verharren muß, bevor eine Ent-scheidung erfolgt. Auch nach der Rückkehr des Rittmeistersv. Malachowsky zog sich die Untersuchung gegen v. Hoven unge-mein in die Länge und endete erst Mitte October 1770 mit seinerCassation.") Allein schon nach Verlauf von 8 Wochen wurde diesewieder aufgehoben, und Rittmeister v. Hoven wurde im Dezemberdesselben Jahres mit seinem alten Patente als Stabsrittmeister demHusaren-Regiment v. Wuthenow sNr. 10) überwiesen. Ob die Re-aktivirung als ein Gnadenakt des Königs oder durcb eine Frei-sprechung in Folge einer Allerhöchsten Orts angeordneten zweitenUntersuchung erfolgte, ist nicht zu ersehen. Wirft man mit un-parteiischem Auge einen Blick auf die erhobene Anklage, so ist manberechtigt, alle gegen den unglücklichen Rittmeister erhobenen Be-schuldigungen auf gehässige Jntriguen und Verleumdungen zurück-zuführen. Es dürfte erwiesen sein, daß der Angeschuldigte keinenmateriellen Vortheil von den angeblich zugelaufenen Pferden, dieübrigens alle bei der Rückkehr des Kommandos durch den Major

*) Weder im Archiv des Kriegs-Ministeriums noch in den Personallisten

des 1. Husaren-Regiments (früher Husaren-Regiment Nr. 5) ist der Grund derCassation angegeben.

II. II*