Druckschrift 
2 (1890)
Entstehung
Seite
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Befehl des Generals, den Rittmeister v- Hoven im genannten Depotzurück und ging mit dem anderen Theile der kommandirten Mann-schaften und Offiziere nach Mohilew. Nachdem hier 40 Pferde ange-kauft waren, ging Major Halletius weiter nach Balta, Inzwischenwurde Rittmeister v. Hoven und Lieutenant Meyer nach Mohilewbeordert. Letzterer brachte die daselbst angekauften Pferde nach demDepot, während v. Hoven nach Balta und Major Halletius vonBalta nach Horill zum Pferdemarkt marschirte. Bei seiner Rückkehrnach Balta erfuhr v. Hoven, daß die Husaren, welche die Wachebei den auf Grasnng sich befindenden alten Pferden gehabt hatten,in Arrest säßen, weil während ihrer Abwesenheit ein altes Pferdvom Corps Bosniaken abhanden gekommen sei. Die Husaren wur-den Tags darauf auf Befehl des Rittmeisters mit der Fuchtel be-straft. Au demselben Tage besichtigte dieser die eingetroffenen Re-monten und fand in einem Stalle ein älteres schwarzbraunes Pferd.Auf seine Frage, was dies für ein Pferd sei, erhielt er die Erwiderung,daß dasselbe mit den auf Grasung gehenden alten Pferden initgelaufenund eingetrieben sei. Rittmeister v. Hoven meldete nun dem MajorHalletius die Bestrafung der Husaren und den Zulauf dieses bereitsgerittenen Pferdes und fragte gleichzeitig an, was mit demselben ge-schehen solle. Der Major erwiderte, daß er sich wegen der Bestrafungder Husaren das Weitere vorbehalte und in Bezug des zugelaufenenPferdes bestimme, daß dasselbe für das auf der Weide abhanden ge-kommene Pferd vom Corps Bosniaken einzustellen sei, auch solle derBosniak Bordun mit diesem Pferde beritten gemacht werden, und seiin Anbetracht dieses Ersatzes der Abgang eines Pferdes in der Listedes Corps Bosniaken nicht zu führen. Bald darauf wurden wiedervon den Husaren und Bosniaken zwei Pferde, die nach Angabe derHusaren mit den von Grasung kommenden Pferden mitgelaufenwären, in das Depot eingebracht. Auch dieser Vorfall wurde demMajor Halletius gemeldet. Bei der darauf erfolgten Rückkehr des-selben nach Balta ertheilte derselbe dem Rittmeister v. H. eine strengeZurechtweisung in Bezug auf die von Letzterem über die Husaren ver-hängte Fuchtelstrafe, die er als eine arge Ueberschreitung der Straf-gewalt erachtete. Diese Zurechtweisung trug wesentlich dazu bei, das