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angeführten Grunde nicht benutzen. Deshalb beschloß er, den Antrag,ohne jede weitere Beweisführung der Abstammung dadurch zu er-ledigen, daß er Bertram und seine beiden jüngeren Brüder mit einemAdelsdiplom und einem neuen, idealisirten und schön gemalten Wappenbeglückte. — Auch bei Verleihung des letzteren ist man mit einer ge-wissen Vorsicht zu Werke gegangen. Als Wappenthiere kommen aller-dings der schwarze Adler und der Schwan in Anwendung. Beide sindjedoch sehr verschieden von den im Kalau v. Hofe'schen und v. Schwancn'-schen Wappen. Im blauen Felde figurirt der schwarze Adler ohneKrone auf dem Kopfe und ohne Ring im Schnabel und im goldenenFelde der Schwan ohne Stern und statt mit drei Rosen nur mit einerRose im Schnabel. Möglich ist es, daß Bertram den schwarzen Adlerim blauen Felde seines alten Wappens, aber in veränderter Form,für das in Aussicht stehende freiherrliche Wappen gewählt hat. DieWahl des Schwans bezieht sich lediglich auf den Besitz des Schwane-kamp und steht in keiner Verbindung mit dem Wappen der v. Schwanen.
Unzweifelhaft ist Bertram, ohne denFreiherrntitel erlangt zu haben,mit einem Reichsadels-Diplom und schönem Wappen von anno 1791abgefunden worden. Die offizielle Mittheilung des Kaiserlichen Mini-steriums des Innern in Wien lautet^-)
„Nobilitirungs-Akt:
Im Jahre 1791, 8. Dezember erhielten die drei Brüder iJohann Albert Bertram Hoven, preußischer Steuer- und Kriegsrath;.Arnold Hoven, preußischer Oberstwachtmeister; undFriedrich Hoven, preußischer Rittmeister,
ein Adelsdiplom und Wappen nach Reichstaxe."
Einen derartigen ungünstigen Erfolg hatte Bertram nicht er-wartet.
Statt des Freiherrntitels ein Reichsadels-Diplom,ohne Nachweis der Descendenz, vom Jahre 1791 mit einemneuen, aus eigener Phantasie hervorgegangenen Wappen,unter Preisgebung des alten ererbten historischen Wappens.
*) Siehe Schreiben an den Verfasser.