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Esther Juliane vermachte ihrem Gatten, dem Baron vonSinclair ihren Theil an Niederbronn und halb Oberbronn; den4. Theil Forbachs vermachte sie ihrer Schwester, sowie denandern Theil Oberbronns ihrer Nichte Friederike Charlotte, derTochter des Landgrafen von Hessen-Homburg und ihrerSchwester Sophie Sibylle.
Da der Baron von Sinclair in II. Ehe mit Sophie Aug.Grä fi n v. Lewenhaupt vermählt war, so kam dessen Anthei.lan Ober- und Niederbronn an die Grafen von Lewenhaupt.
1717 verpfändete Sophie Sibylle ihren Theil von Forbachunter Vorbehalt des Rückkaufs an den schwedischen BaronHe nning' von Strahlenheim 1 ), der auch 1717 nach Forbach zog 2 ).Als Alb. Soph. Esther, die nacligoborne Tochter Casimirs vonEberstein, 1679 die Gattin Herzogs Friedrich Aug. v. Württem-berg-Neustadt wurde, klagte sie gegen Leiningen-Westerburgheim Reichskammergericht, um die Forbacher Hälfte ihresVaters zurückzuerhalten; dasselbe entschied erst 1736, dass denbeiden Prinzessinnen Eleon. Wilh. Charl. und Friederike vonWürttemberg der Ebersteinsehe Antheil rechtmässig zukomme 3 ),und traten die Prinzessinnen alsdann auch in den Besitz derberegten Hälfte.
Sophie Sibylle, die in 1. Ehe den Grafen Joh. Ludwigvon Leiningen-Guntersblum und in II. Ehe den LandgrafenFriedrich II. von Hessen-Homburg geheirathet hatte, vermachteihre Theile an Ober-Niederbronn und Forbach zu 3 gleichenTheilen an'ihre Söhne und Enkel; den 1. erhielt der mit ihrerjßnUd-Tochter Friederike vermählte Fürst K. Phil, v. Hohenlohc-Bartenstein, den 2. der mit ihrer Enkelin Sophie Charlotte
') Scliöpflin, Als. ill. II. S. 240.
-) Bericht der Realschule Forbach 1876/77; Atorf, Gesch. Forbachs. S. 19.3 1 Schöpfliu IL S. 289, 24Q.