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Freiheiten und Gerechtsame des Hauses Westerburg bestätigen').Aber auch da wollten sich die Juden noch nicht fügen, so dasser ihnen förmlich die Fehde ansagte; da aber die Juden vonihrer Obrigkeit Beistand erhielten, so führte die Sache zukeinem Ziele.
Als im Jahre 1409 der Erzbisehof von Mainz sich rüsteteund die Gesellschaft vom „Luchs" stiftete, in der sich GrafHeinrich von Waldeck, Friedr. von Hertingshausen, Kunzmannvon Falkenherg, Simon von Wallenstein und Eberhard vonBuchenau, lauter : iüehtigte Fehderitter befanden, und selbstden Bischof von Paderborn, Wilhelm von Berg und die Söhnedes alten Grafen von Nassau-Dillenburg, Johann und Adolph,gegen Hessen in Dienst nahm, verband sich Landgraf Hermannvon Hessen! mit den Grafen von Katzenelnbogen und mit denHerren von Sohns, Westerburg, Runckel und Breidenbach 2 ).
1415 stellte Reinhart dem Erzbischofe Werner von Triereine Urkunde aus, des Inhalts, dass er ihm das hei der„Nuwenbaumburg" belegene, ehedem dem edeln Friedrichgraven zu Kirberg gehörige Schloss Wellstein, welches derErzbischof ihm auf Lebenszeit gegeben, nun, da er seinesBruders Tochter Kunigunde an den edeln Johann von WiedHerrn zu Isenburg vermählt und demselben Johann 100 guteschwere rheinische Gulden Geldes gelobt habe, dieses Schlosszurückgebe, die darüber vorhandenen Briefe binnen Monatfrist
1) „Wir Sigmund, . . . haben Im Eeinhart .... alle und igliche sinefryheite, gnade, brieue privilegia vnd hantuesten die sine vorderen vnd Er vonRömischen keysern vnd kunigen erworben und herbracht haben gnediglieh be-stetiget, beuestnet und confirmiret .... Im die ouoh v. Rom. kuniglicher maeht-volkomeuheit in craft diss brieffs in aller der massen als ob die von Wort zuWort hieinn gesehriben stunden . . . Versiegelt mit vnsser IC. Maiestat Insigel".S. Lehmann, D. v. W., Beil. No. 76, S. 234. Original im Arohiv des GrafenK. E. zu Lein.-Westerburg.
2 ) Rommel, Gesch. v. Hessen, p. 251.
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