Druckschrift 
2 (1891)
Entstehung
Seite
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ihrer Vornehmheit über den Grafen, wenn diese den Grafen-titel eben nur als Amtstitel führten, ohne in ihren Besitzungendie Souveränetät zu gemessen.

Durchaus aber muss man dabei im Auge behalten, dassnicht die Grösse der Besitzungen auf die Gleichheit desRanges von Einfluss war. Den Rang und die Rechte deshohen Adels erzeugte lediglich die Souverainetät 1 ), bezw.Geburt und Abstammung.

Diese Souverainetät nun, mit der Semperfreiheit, besassen,wie die Geschichte darthut, die Häuser Runckel und Wester-burg eben so wohl, wie die Häuser Leiningen, Sayn, Hohen-lohe, Nassau etc. Jedenfalls gehörten die Westerburger zuden ältesten souverainen Häusern, wie sie denn noch vor Be-ginn des zwölften Jahrhunderts als bereits längst sesshaft imLahngau und auf dem Westerwalde urkundlich erscheinen,und sich durch eine grosse Anzahl von Ministerialen undVasallen aus dem niederen Adel auszeichneten; es lässt sichdaraus, dass diese Dynasten zur Zeit, als sie urkundlich bekanntwurden, bereits in reichem ererbten, reichsfreien, eignen Besitzund als souveraine Dynasten erscheinen, mit Sicherheit aufein noch weit höheres Alter schliessen, wenn man sich auchnicht zu so gewagten und unsinnigen Conjecturen versteigen will,wie die nachfolgenden sind. So berichtet Textor 3 ), Wolfgang,Herr zu Runckel, und Melchior, Herr zu Westerburg hätten

') S. Brinckmeier, Glossarium Diplomat. (Gotha, Andreas Perthes) subvoce: Sendbar etc.

2 ) Senkeuberg, Meditationes. etc.; hier wird auch dem Leininger Grafen-hause ein Graf Emich von Leiningen vom Jahre 210 n. Ohr. angedichtet!

Geschlechtsnamen kameD bekanntlich meist erst im 11. bezw. 12. Jahrhundert— also „nur" 1000 Jahre später, auf; das störte aber die phantasiereichenHistoriker des 16. u. 17. Jahrhunderts nicht,