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Das Buchhandlungshaus K. F. Koehler in Leipzig : 1789 - 1889 ; ein Rückblick auf s. 100jähriges Bestehen
Entstehung
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Übernahme des Geschäfts.

jedem weitrcn Jahre befestigt und vertieft und sie hat auch bis in die Acannes-jahrc hinein jede jÜrobc bestanden. Der innige Umgang mit dem genialen,thatkräftigen, von Geist und Witz erfüllten, lebensprühenden Freunde, der mitallen diesen Eigenschaften eine geschäftliche Intelligenz ersten Ranges verband,war für Kochler stets ein Labsal in guten und bösen Tagen und die dank-bare Erinnerung an den ihm leider in bester Ubanneskraft entrissenen Iugcnd-gcnossen kann und wird nur mit seinem eigenen Leben erlöschen.

Der cndgiltige Eintritt ins väterliche Geschäft erfolgte, wie schon weiteroben erwähnt, Ostern s867.

Die ersten Wochen nach dem Tode des Vaters waren der Erfüllungder notwendigen Formalitäten gewidmet. Die Kommittentenschaft wurde durchfolgende Anzeige von der Veränderung in Kenntnis gesetzt:

Tiefbewegt bringe ich Ihnen hierdurch die Trauerkunde von demgestern abend Uhr erfolgten Heimgänge meines theuern Vaters, des

Herrn Franz Roehler. - Der allgemeinen Theilnahme bei denen, die demDahingeschiedenen im Leben nahe standen, mich im Voraus versicherthaltend, theile ich Ihnen hierdurch vorläufig noch mit, daß das nach letzt-williger Verfügung meines sel. Vaters aus mich übergehende Rommissions-und Sortimentsgeschäft von mir in unveränderter Weise fortgeführtwerden wird.

Leipzig, z. Dezember ^8-2. Hochachtungsvoll und ergebenst

R. F. Roehler junior.

Das Zirkular, durch welches die erfolgte Übernahme allgemein be-kannt gemacht wurde, datiert vom f. Januar s3?Z und ist in genauer Nach-bildung hier beigcgcben. Zur Erläuterung des Satzes über die abgekürzteFirma sei bemerkt, daß das Geschäft bis dahin handelsgerichtlich alsKarlFranz Koehlers Buchhandlung" eingetragen gewesen war, was freilich, daseit Abenschengcdenken alle von ihm ausgehenden Schriftstücke, Fakturen, Avise rc.stets nur die Bezeichnung K. F. Kochler trugen, fast ganz in Vergessen-heit geraten war. Bei Gelegenheit des Besitzwechsels wurde diese Form auchjuristisch festgestellt, um Verdrießlichkeiten vorzubeugen, die bei etwaigenWechselklagen und dergleichen recht ernster Art hätten werden können.

Der neue Inhaber der alten Firma hatte im Anfang seiner Thätigkeitdurchaus keinen leichten Stand. Abgesehen von den mühsamen und zeit-raubenden Verhandlungen, wie sie mit jeder Erbschaftsrcgulierung verbundensind, galt es vor allen Dingen nicht nur durch ruhige, stetige Wetterführungdes Geschäftes die Kommittentenschaft zu überzeugen, daß die Firma durch denBesitzwechsel nichts an ihrer Vertrauenswürdigkeit eingebüßt habe, an derGrundbedingung jedes ersprießlichen Verhältnisses zwischen Kommissionär undKommittcnt, das ja in erster Linie auf dem unbedingten Vertrauen des letz-teren zum ersteren beruht, sondern auch im Innern des Geschäftes eine An-zahl höchst nötiger Reformen vorzunehmen. Wie es in der Natur der Sache