Kaufvertrag zwischen Vater und Sohn.
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Z 2. Den als Rkaculatur gerechneten Verlag, wovon vorräthig:29V4 Ballen gr 3" Druckpapier s, ;2 Thr. — Thlr. -575. —t Ries gr 8" Schreibpapier ü t- s
20 Ballen kl, 3" Druckpapier ü 9 Thlr. ;8o. —
„ kl. 8^ Schreibpapier ü Thlr. ;8
übernimint er für die Summe von Thlr. S99. —-
Z 2. kvas an guten neuen Sortiment da ist wird dem Verkäufer inlaufender Rechnung 5320 gutgeschrieben, das alte Sortiment gr 8". wirdim doppelten Ataculaturpreis ü Ballen 2 t Thaler gerechnet, vorräthigsind: gr 8 ttV» Ballen s, 2t Thlr. — Thlr. 22s. — von kl. s" Vor-rath t<lVs Ballen ä t o Thlr. — Thlr. t^s. — Ferner übernimmt derRäufer den Vorrath der medizinischen Zeitungen laut Inventur fürThlr. t2o. — (Zusatz im andern Cx. von Verkäufers Hand: „Von Anfangt?9» an, bis mit ;828: was davon noch vorräthig ist.")
Z -t. Die Papiere und sonstigen Vorräthe oder Utensilien werden demVerkäufer lt Übereinkunft in laufender Rechnung ;82o gutgeschrieben.
Z s. Der Verkäufer Rarl Franz R. verpflichtet sich, den noch fehlenden2en Band zum VioAsus8 scl. Rübusr, sowie den 2>I Band des dazu ge-hörigen Loiumsukaros scl. tüasauboui ocl. Rübusr, inglcichen den bereitsangefangenen pniutiliuu X Buch, Text scl. Herzog im Laufe ;32v undt82t drucken zu lassen, der Räufer verpflichtet sich, das in diese kvcrkegewandte Capital vom Versendungstage derselben an, mit -t Prozent zuverzinsen.
Z 6. Das durch Übernahme des gangbaren Verlags Z t entstandeneCapital von Thlr. 5200. — wird vom Räufer Franz Röhler mit X/„Xverzinst. Die durch Annahme des maoulirten Verlages und Sortimentsentstandenen Summen von Thlr. ;2oo. — werden von demselben mit2 X verzinst. Beide Summen, die zu ipz und zu 2 X verzinsliche, könnenvom Räufer nie abbezahlt werden, wohl stehet es aber dem Verkäufer zu,sein Rapital zurückzuziehen, doch muss eine halbjährige Ründigung voran-gehen, auch kann in einem Jahre nur die Summe von Cin Tausend Thalergekündigt werden.
Z 7. Der Räufer verpflichtet sich von den mit übernommenen Com-missionen jährlich Thlr. 200. — als Cxtra-Cntschädigung an den Verkäuferzu zahlen, nach dessen Ableben gehen solche an dessen Frau über, mit dereuTode die Verpflichtung erlischt.
§ 8. Der Räufer verpflichtet sich, von dem durch Cxpedierung dermedizinischen Zeitung von Innsbruck erwachsenden Gewinne jährlichThlr. 200. — an den Verkäufer zu zahlen, mit dessen Ableben endigt dieVerpflichtung.
Z 9. Der Räufer Franz R. verpflichtet sich, für seine Akutter und seineSchwester Henriette Justine Röhler in der Art zu sorgen, daß erstere nachdes Vaters Ableben von ihm jährlich eine Summe von Dreihundertfünfzig(220) Thalern als Iahrgehalt bekömmt; in welcher Summe jedoch sowohldie unter K 7 erwähnten 200 Thaler als auch die Interessen des ihrvom Vater auszusetzenden Capitales mit eingerechnet sind. Das ihr vomVater ausgesetzte Capital wird sie daher in des Räufers Handlung nieder-legen, doch stehet es ihr ebenfalls zu, ihr Capital nach denen in K 6 ge