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p,md Willen / wegen Außwmmng der AögMexey / auff folgen-de Weiß.
Daß hinsüro keiner beyStraff deß Todtes denTeuffel/ . - -oder anderes Götzenbild anrußen/ oder jhm ein Dpffer thun ."solte/auch die jenige eingeschlossen/die noch würckttch injhrenaltenVnglauben verbliben.
Dahero den schwangern Frauen verbotten war/ ausser '^deß Lbiwmdo Zu gehen / auff daß mit Verbergung der Ge- v- - ' iHurten / dise nicht in Wald gelassen / vnd verlassen wurden 5'..Zum Fraß der wilden Thieren. ^^.
Daß alsobalddie gebährendte sotten angezeigt/vnd die . > >"
Hnäblein zum Tauffsolten gebracht werden.
Von welchem H. Sacrament gleichfalls nicht außge- > -
schlössen werden sotten die Weiber/ sondern es solle ins
gemein allen mitgetheilet werden / sowohl den Kindem/ als -D,,
gewachsenen / wann dise letzte von dem Aathechisten für
tauglich gehalten werden.
Daß einem jedem außtrucklich verbotten wurde Men- ' ^schen-Fieisch zu essen / wann es schon auch im Krieg über- "i . ^/wnndtene Feind waren.
Daß alle zu der Abgötterey / vnd Aberglauben gehörige ,Sachen sotten verbrennt / oder einem Christlichen Priester
eingehändiget werden.
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Daß die Aydschwür mit denen gewöhnlichen / vnd ab- A ^
Meulichen Karemomen / so im Reich im Schwung gangen/ .>ymfüro kein Krasst mehr haben solten; vnd wer solche übete "' -^nach Schärpffe solte gestrafft werden.
Daß die Mitthäter / vnd jene / die ein Wissenfchafft 'hatteeinigerUbertrettung derobgedachtenPunctenverflich- ^tet seyn sollen die Ubertretter zu offenbaren.
«uy Dises Königliche LälÄ, so mit besondern Nachktttck an allen -itzis''''?
deß Reichs Zum öffttrn ist verkündiget worden / haben die Vtt- ^ S .,
dmhanen gehalten; Massen sich ein jeder vor der so ernstlichen Straff H ^