lillü-
IN
' P'
Eou^o, k^araml)2, Vttd ^nZo-'a. 6z l
Mß in dem Band eines wahren Ehe- Stands habe zujam^inen gegeben: wie auch nach Verlaufs drey Tagen den erst- ,aebohrnen Printzen getaufset / in deren Fußstapffen nachvnd nach der gantze Hof getretteu. In dem KöniglichenHof werden nunmehr zoO.gezehlet/ so vnder den FahnenLhristi streitteu. Das gemeine Volck aber / das zweissel-hafftig hin vnd her wancket / minderet zimblicher Massen dieHoffnung / die ichvoneiner gäntzlicher Bekehrung geschöpf-fet hatte; sintemahlen / vnangesehen der König alle Fest inderKirchöffentlich begehet / vnd nit zulasset/ daß man ar- ^beite / treibet doch derPöfel auß denen Befehlen das Ge- ^eiMspött / lachet auß vnsere Gebrauch / vnd weigert sich dißfalls ^ wnOehorsamb zu leisten- Ich wurde noch mehr fthreiben/wast ^esmeineVnpaßlichkeitenzuliessen: Dahero bitteich EuerEhrwürden mir zu vergeben: Gegenwartigen Brieffüber-sende ich denen ?mril)U8 / so in der Statt 8o?nv wohnen/wei en kein Gelegenheit verHanden / so auß Loancia gehet.Vnd vnterdessen bitte ich selbe demüthigist mich zu segnen,den 25. IlUij 1667.
?«VernsrcÜnu5 außHttNgarn ^Ullonariu?«
5 5. Disem fthr sufferbaulichen Entschluß deß Königs / so die Be-fiatltgung deß H. Glaubens in dem ganzen Königreich l.oango ver^Ml. 'Ursachen kundte/ hat sich die Bosheit etlicher Vornehmen deß Hofsstarck widersetzet / mästen sie mit heimblichm Griffen die Provinzent: verkehren suchten/vorgebend / daß die Erneureung eines garzueiMscjogenen Gcsatzcs nicht ein Aaum denen Außgelassenhetten/ sonder einsehr hartes Band der angemaßten Freyheit der Vnderthanen seyn wur-de. Also Meten dise die Sach dem gemeinen Pöftl/ so leicht zu ver-führen ; mit solcher Heimblichkeit vor Augen / daß der Bonnerstmichehmdcr/ daß man den Blitz sahe/außgebrochen; die Göttliche Für-ßchtigkeit aber hak solches nicht zugelassen; sintemahlen der König deßsm von einem der Mitthäter/ so sich seines Theils darzugeschlagen/ vndes widerumb bereuhet hskte/ ermahnet/ Vorschrmg gethan / indem erklle die jhm juHanden kommen / hat lassen gefangen setzen / vnd zweif»
fels
HZ
j: 'ff.j ?!!.'
WWW
.1^ -