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Beschrctbungder dreyen Königreichen
Glauben z/,der Ia>gen.
Von der Abgötterey / vnd ihren Qpffcrn.
Ndem die vnseelige Jagen deß Rechts deß wahren Glaubensberaubt leben/ fallen sie von einem Inchumö in den andern/
vnd verbleiben in einem verwüsten Glauben vergraben ligen/Vderajgmtlichzu sager/in ein thörichten Traun,/ alles dises für wahrhaltend/ was jhncn jhr abergläubische Forcht eingchck/ vnd nik was jhncnmü Grund die rechte Vernunfft vorhaltet. In Ansehung dessen na-gen sie einige Ehmbictigkeit gegen die Abgestorbene/ sonderbar die jene/so im beben derumbt / vnd vortrefflich gewesen scynd; nichts destoweni»ger/wann man dtt innerliche Haubtsach dessen betrachtet/ kan villeichtnicht gesagt werden/ daß dises ein würckliche Aögotterey seye/ sondervil-mehr ein besondere Weiß zu bcobwachtm die hinterlassene Fußßapffmder geglaubten vnd eingG'.lsettn Tugend/ ein Erinnerung der jhngenmeistens ge!iebten /vnd über alles einWürckung einer VnsinnigenKorcht/indem sie glauben / daß jene / so gestorben / noch leben / aber haimblich/vnd das in jhrem Gewalt siehe sich Mächen wegen einiger empfangenenVnbitd/ als nemökichen deß Gechee/ oder Nachlässigkeit in Vmichlunzder -Opsser; wie auch/daß sie jenen hclffen können / so sie anruffcn.Ausser dises glauben sie kein Gottheit / indem sich jhr Verstand mchtsoweit erstrecket/ daß er von den Sinnen/ vnd Makerialischm Dingenmöge absöndern die wahrhaffte Bestehung der Geistitchm/ vnd vnieib-lichen Wesenheiten; darauß wir dann vernünfflig abnehmen mögen/daß sie vngeschickteAtheisten seyen/ daß ist leuth/ die an keinen Goltglauben. Jedoch jene Nothwendigkeit / so Vns allen gemein ist / in de-nen Nöthen vnd ÄnligenHülffZu begehren / verschaffet/ daß jhr Ge-müth (welches in Wen /wie auch in andern Menschen ein GeistlicheSachtst) ermundert werde/ vnd sich mit grosser Sorg bemühe/solcheMittel Zu ergrciffcn / dardurch sie selbe erlangen mögen : Weilen abervmer denen / dieeines gleichen Stands ftynd/ diser Gewalt vnd Machtallerhand Hülff vnd Beystand Zureichen/ sich nicht befindet/ dcßwegmnehmen sie jhr Auflucht Zu denen Dingen/ soobcrvnsseynd/ fastig iichglaubend/ daßdiftr Gewalt vndVorzugjhren Vor-Eitcm verliehenseye: Denen Verstorbenen dann hat die lemba-.:,- äumba verord-net