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Historische Beschreibung Der In dem vntern Occidentalischen Mohrenland ligenden drey Königreichen, Congo, Matamba, vnd Angola ... : Vnd Der jenigen Apostolischen Missionen, so von denen PP. Capucinern daselbst verrichtet worden
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224
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224 Beschreibung der dreyen Königreichen

Geburden wollen zu verhindern / haesievnter einer Straff deß To»,ies gcbotten/ daß dife sich ausser derStatt oder dküombo begeben sollen/vnd wann sie ein Knäblein gebähren wurden / selbes tödeeeen / wann aberjedoch außdisem eines minder vnglückselig als das andere im 4eben ver-bliebe / muste man mit abergläubischer Auffmerckung acht geben / wannjhnen die Aähn Herfür brächen / vnd im Fall/ daß einem vngefähr selbeehender am ober» als vncern Theil Herfür wuchsen / wurde es ohne einzi-gen Nachlaß getödtee/ auff das (sprach sie weiß nie auß was für einerwahnsinnigen Mainung) jene das reiffe Alter erreichend nie einVrsachwäre der Verhcrgung deß Volcks der/a^en: Neben Visen gebotke ste /daß eben dise Grausambkeit ohne «inyige Gnad gegen die Zwilling ver-übet wurde: Auffdise Weiß wurden mit doppelter Rutten geschlagen/die vnglückselig« Gcbährerinen; theils weilen sie von der Statt verjagetwurden; theils weilen sie gezwungen waren eben denen Söhnlem denTodt zuzubringen/denen sie bißhero in jhrem ^eib das 4ebm erhallen ha-ben. Wann dahero eine befunden wurde / daß sie innerhalb eines Ein,schlusses eines bewohnten Hrchs gebohrcn / würd sie vngezweiffltt mtebensstraff verurcheilet/ vnd kundte sie niemand darvon befreyen / dasgebohrne Knäblein aber wurde in den Mörfel auffobgedachte Weiß jwfiossen/vndmuste zu einerSalben dienen: vnd weile jhrerMainung nachwegen dergleichen Übertretung der Lllilombo für bestecke gehaltenwurde / musteer mit vneerschidlichen/vnd absonderlichen C«remomen/vnd -Hpffern/ so in läutern teufflischen Graufambkeiten bestunden/ also-bald widerumb geweyhtt vnd gereiniget werden.

14. Aber vieweilen d«s mindiste Füncklein der ^iebcneigung in de,«enCltern «nsmals sich leichtlich hat können außbreitcn eints vcrnünsf-tigen Grimmens wider die Gesätigeberin ftibsten/ in dem man »crfürhalten solle/das nit alle Mütter Kindsmörderin wurden/ oder abgebenwollen/vnd das mit der Zeit insgemein jenes vuabläßliche Abmetzgungsoviler Kinder in Abschewung kommen wurden / hat sie mit besondern Ge-fay verordnet etliche Bediente/welche auffdise Sach ein wachtbares Aughaben sollen / mit Befelch / daß wann sie villeicht eines finden wurden/so bey dem ^eben erhallen/die Eltern zwingen vnd nöthigen sollen selbesvmözubringen/oder doch wann dife verlangten solches von dem Todt

zu er-