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''Ä folttN/ wurden sie auß Neyd vmbgebrachk: Warbey zumercken/dastr> . ' wann eincr Seine von einer Gattung haltet/ er von der andern nit habenu!' könne; außgenommen es wäre ein Sohn deß Königs; oder eines^ands-Verwalters / jedoch mit dem Beding / daß sie es mt außlassm auß den
- , c!" Granitzen jhres Gebiets; vnd von allen Visen Sachen ist jhnen erlaubt
^ in dem Todt eine Verschaffung zu thun. Anbelangend hie andere m-.Hern Stands persohnen ist mir offeermahlen die Vngelcgcnheik auffge-^" isij. hgrhet wordm/ ihren letzten Willen zu verzeichnen / weiches Ämbk denen^j/Nonizriis oöllget/zweyer deren ich mich sonderbar erinnere / welcheBmch . mich gebekttn jhr Testament zu Papier zu bringen: Der erste hinker-liesse seinen 1. Söhnen zwey Tücher / ein Häcklein/ etliche Küibsen/ä!s V«d Haffen / für einen jeden; vnd dem Weib ein Tuch allein^pnd einSchüssel: Der andere hak hinterlassen ein irtdine Europäische Fla»schen / zwey Schüßlen / einen Bogen / zwey kinwach. Tücher von Im-! ^kt«!! xuk i einem seine? Söhnen: Vnd etliche wenig Kuchen - Geschirr / soM-. M vnler einander das Weib ffmbt seinen 10 jährigen Töchterlein gemessen7 ch» silte/ im übrigen hakten sie nichts zu verschaffen.
- 5^8. Die meiste Sach / so sie zu Verschaffen halten / wären son- Betrugitkü stendieSchlaven/ die aber/ wann jhrHert gestorben ist/ mehrernTheils
demjenigen in die Händ kommen/ der darzn den wenigisten Zuspruch wSchl,hat / Massen sich die rechkmessige Erben der grossen Macht dessen / ^l l. der sie hinweek nimbt/ nit widersetzen dörffe»?. Zu Zeiten sinken sie einenVorwandt/ vnd sagen / daß der ktbaigmzu iebzeitcn deß Hcrm siye
- ' ^ ^ verkaufftt worden / darzu sie auch falsche Zeugnussen ausstreiben. An--. Verc kommcn überems mit denen Schlaven stlbften / welche ohne Vn-
'.Verlaß Gelegenheit suchen / ihr Glück zu verbessern; diese dann stellene' "' sich als wann sie mVneinigkcik gerathen/ vndauchzu Streichen komen^ wären/ also daß sie vnttr dem Schein deß Schützen in das Hauß dcffnfilrtzen / mit dem sie überein komme;» seynd : Wann unterdessen der
- rechtmessigeEtbsiedeßwegettfürGerichtfothemwolte/wurdeerallcn' Zutritt »hmelst der Schanckungen / wie auch Trohmigen verschlossen
finden/ über welche Vugerechligkeit / wiewohlen die k-üilwnarii zum' ^ 5 öfftcm gcprediget haben/ glcichwohlen nick ks außrichken können.. isl-" Z29. Im Königreich (^vnxo ist die Anzahl der Schlaven schier> B b gleich