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Vs BeschreibuttgdcrdreytttKöm'sreichm
pssoppvnderfchidennehmen / zu Pulver gemachter geniessen/vnd darrmit deß Kranckcn Schlaff/ Pulß / vnd Geschwür salben. Die Luro.x^er, vnd andere indisem iand nit gebürtige ^euth kommen diser amstossendm Kranckheit mit Gebrauch obgedachtcn Pulvers in derSpeiß/ vndTranckVor / vnd sagen daß sie auffsokche Weiß darvonfrey erhalten werden. Aber nit wenige-entsetzlich / vnd peinlich ist jenevngcwohnliche Geschwulst deß Halß/ derdieInnwohncrvuderworffenseynd/weilen ihnen die Kahlen, Rohr grösser als ein Kopffauffgeschwül-ltt/welcher Zustand von ihnen (Zurrsmma genennet wird.
26. In diser Gegent wird ein Aschenfarbes Thierlein NahmensLan2o gefunden/ welches so groß als eine Hunde-Mucke / vnd vmb vndvmbmit Füssen versehen ist/dessen Biß / oder Stich/wannman jhm nilsorgfältigzu Hülff kommet / einen vnglauölichen Schmertzenverursa-chek/vnd zuweilen ein so peinliches eintägiges Fieber/ daß es der Sinnenberaubet / vnd rasen machet / vnd zwar also / daß wann etliche das anderemahl darein fallen/ sie sich nur auß Einbildung deß schon außgestandnenÜbels auß Verzwcifflung sclbstcnvmbo ^eben bringen: dise Kranckheieaber zuhailcn vndcrfangen sich die Götzen-Priester auffeine weiß / wel*che / vmb Willen ein heimblicher Pact deß Teuffels mit einlauffek / mirnil völlig zuerzehlen getraue: siebefleissen sich ein dergleichen Thierleinauffzutreiben / vnd nachdem sie selbes nit ohne sonderbare Ceremoniengetödttt/ begraben sie es in ein Grüblein / in welches sic mit allerley An-ruffungen/ vudBerauchungenvil Wasser schütten/solches offt vnder-einander rühren / vnd alsdann dem Krancken zmrincken geben/ welcherdann auß Begicrd die Gesundheit zuerlangen sich nit scheuet so vilzu-trincken als er immer kan / vnangesehen es kottig / vnd offtermahls auchstinckend ist. Etliche / die villeiche auß natürlicher Zunaigung dasGifft zuverdauen geneiget seynd/werden gesund/ jedoch der meiste Theil/vnd gleichsamb alle gehaben sich übler entweders lahm/vnd gichtbrüchig/oder sonst merckiich an den Nerven oder Füssen verletzt verbleibend.
27. Die Provintz gräntzet an obgedachke iandschaff-ten/ vnd gegen Nidergangan ; gegen Auffgang theilet sie derFluß Loanzn von denen Provintzen Osrij, vnd Oseco ab. Sie ver-sitzet die Innwohner genugsamb mit allerhand Gebens-Mitten / vnd mit
grosser