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[Hauptband] (1884)
Entstehung
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gepachtet und um 1765 die Gräflich Nimptsch'schen Güter Ma-litsch, Giersdorf, Triebelwitz, Grüssiggrund, Jägerdorf, Groß-uud Klein-Neudorf und Schiudelwaldau augekauft. Diese letzterenGüter waren in den mehr gedachten Designationes*) auf202,666 Thlr. eingeschätzt und die darauf haftenden Schuldenauf 113,586 >/z Thlr. augegeben morden. Wir haben bereitsgesehen sAnl. 34), daß auf Malitsch seit 1688 eine Nichthofcn'scheHypothek haftete.

Raußke war in derselben Designation auf 30,566 Thlr.16 Groschen veranschlagt worden; eine Schulden-Angabe findetsich dabei nicht. In der gerichtlichen Erbtheilung von 1754 warihm das Gut für 43,566 Thlr. 16 Gr. veranschlagt worden.Er verkaufte aber bereits am 26. März 1756 an die Feld-marschallin Beate v. Buddenbrock verw. Baronin Nostiz geb.v. Siegroth, von welcher auch seinem Vater ein Gut undzwar Metschkau, das dieser von seinem Vater Johann geerbt,aber nur ganz kurze Zeit besessen hatte, abgekauft worden war, den zugehörigen s. g. Hummelwald für 13,000 Thlr.,welcher von da ab Beatenwald genannt wurde, und veräußerteauch Naußke laut Vertrag vonu^^-^^au die vcrwittweteOber-Amtmann Maria Clara Klein, geb. Rummel für 63,000Thaler Cour, und 100 Ducaten Schlüsselgeld. Damit war diesesälteste Besitzthum unserer Familie und gleichzeitig, wie wirgesehen haben, das am schwersten erkämpfte nun und zwargänzlich aus deren Besitz geschieden. Unser Wilhelm wurde schonzuvor nach seinem Hauptgute Malitsch, welches er während desBesitzes bewohnte, zur Unterscheidung von den übrigen Familien-gliedern stetsder Malitscher Nichthofen" genannt, auch nachdemer diese Begüterung wieder verkaust hatte.

Er befand sich auch im vorübergehenden Besitz des GutesSacherwitz, welches er 1794 für 37,000 Thlr. erkauft hatte undzwei Jahre darauf an eine Frau v. Axleben für 38,000 Thlr.und 330 Thlr. Schlüsselgeld wieder veräußerte.

Um die auch für den damaligen viel größeren Werth desGeldes immerhin sehr geringen Werthangaben der Güter nachder bezogenen amtlichen Designation von 1769 zu würdigen, muß

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