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Folge 4 (1883)
Entstehung
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Zeit nicht von den Privatnachrichten, die sich mein seliger Gemahl über etwanige Familien-Angelegenheiten gesammelt haben dürfte, gesondert werden können, auch diese Sonderung,ohne öonaurrsn2 meiner Söhne und rssp, deren Bevollmächtigten, sogleich nicht zu be-wirken steht; So befinde ich mich außer Stande, dem AnVerlangen meines Herrn Schwa-gers, des Herrn Kriegsraths von Eberstcin und Ew. Wohlgeb. Anträgen für den Augen-blick zu genügen. Es' soll indessen darauf Bedacht genommen werden, daß dergleichen indas Familien-Archiv der von Ebcrstein gehörigen Schriften, dafern sich solche annoch in derAerlasscnschaft meines Gemahls auffinden lassen sollten, sofort zurückgelegt werden, und ichwerde sodann nicht crmangeln, dieselben Ew. Wohlgeb. zur Aufbewahrung zu übersenden.Indem ich mich und die Meinigen meinem Herrn Schwager und Ew. Wvhlgeb. hiermitergcbenst empfehle und zu empfehlen bitte, versichere ich die vollkommenste Hochachtung,mit welcher ich bin Johanne Eleonore Freifrau von Clurjtcin.

Nachdem mein ältester Bruder und General-Bevollmächtigter, Herr Haupt-mann Wilhelm Carl Lorenz Freiherr von Eberstein, genannt von Büring,am 28. April d. I. zu Horla mit Tode abgegangen ist, so bestelle ich an dessenStatt meinen in Leinungen wohnenden Bruder

den Königlich Preußischen Major v. d. Armee, Herrn Gustav AdolphFreiherrn von Eberstein,zu meinem General-Bevollmächtigten, und erteile ihm den Auftrag, überall inmeinem Namen zu handeln und meine Stelle vor jedem Gericht und vor jederBehörde zu vertreten, nicht nur die vor Einem Königl. Preußischen Hochlöbl.Oberlandesgericht zu Naumburg schwebenden Prozesse als:

den zwischen dem Königlichen llisoo und uns wegen Einlösung der Ämter

Lein- und Mohrungen,den zwischen der Berggewerkschaft zu Eisleben und uns, wegen des umeinen bestimmten niedrigen Preis verlangten Kohlenholzes und wegenErsatzes des ihr angeblich zugezogenen Schadens,den zwischen uns und dem Königlichen bllsoo wegen der Windbrüche und

wegen der zurückbehaltenen Kohlenholzkaufgelder,den zwischen dem Gräflich Mansfeldschen Konkurs-Vertreter und uns, wegen

Einlösung der Ämter Lein- und Mohrungen,den zwisc hen uns Gebrüdern Freiherrn von Eberstein und dem HerrnMajor von Holly wegen Zurückgabe der auf die von WimpfenscheForderung von den Domhofs - Erstehungsgeldern uns abgenöthigten6500 Thlr.,

den zwischen den Mitbesitzern der Güter zu GeHofen, Herrn Baron Hein-rich Wolf von Eberstein und Eons, und uns Gebrüdern wegendes juris Latronatus über die Pfarrei zu GeHofen, undden zwischen der verwitweten Amtmann Morgenstern und uns Gebrüdernwegen Zurückzahlung eines Darlehns,in Ansehung deren das, was er etwa darinne für mich bereits verhandelt hat,durchgehends genehmiget wird, für mich mit fortzustellen, sondern auch, wenn eres für nöthig oder nützlich erachtet, neue in meinem Namen anzustellen, oder diegegen mich künftig etwa angestellt werdenden zu führen, und sie entweder durch-zuführen, oder sie durch Vergleiche zu beendigen, die Lehn- und rssx. Mitbelehn-schaft an den drei Gütern zu GeHofen, dem Domhofe, dem Harrassischen Gute,und dem Trebraischen Gute, ingleichen an dem Oberhelldrnngenschen Zinsen undan der Rasseburger Hufe, so oft es erforderlich ist, für mich zu befolgen, oderIndult- und Pardongesuche anzubringen, übrigens alle Geschäfte, wozu nach Vor-schrift des Königl. Preuß. Landrechts Thl. I. Tit.: 13. Z 09 109 eine Special-Vollmacht erheischt wird, meinetwegen vorzunehmen, insonderheit zur Tilgung derKaufgelder für den von uns Gebrüdern erstandenen Dom- oder Haakenhof zuGehofeu oder zur Abtragung sonstiger Schulden in meinem Namen Darlehneaufzunehmen, die an diesem Gute und an den beiden andern Gütern daselbst.