Rahmen, 1 Brettspiel, 25 große und kleine Figuren von Porccllan, 1 brauner Schank,6 ?ortra.its, 2 obig dem Kamin, so fest angemacht zc. zc.;
1) im Hsusc: 5 große Pferdeschildercien, 7 kleine ckito, 1 großer Schrank, 1 Schildereimit Tabaksrauchcrn, 3 Wandleuchter, 1 kleiner Schrank zc.;
st in der Mkaicn-Stubc»: 3 rothe Stuhl, 1 4 eckiger Tisch, 1 Bettstuhl mit dem Bett zc.;ü) in der Rüchen — (langes Verz.);i) in der Spciskammer zc. :c.;
ü) im grohen Saal des Mittlern Stockwerkes mit grünen vergoldeten Tapeten: 2 großeSpiegel mit Nußbaumen-Rahmen, 1 großer ckito mit vergoldetem Rahmen, 12 Stühle vonrothem Juchtenleder, 6 englische Stühle, 1 zinnerner Schwcnkkesscl mit einem Gran, 1 gelbund blauseiden Bett, 1 Schrank (worin Gläser), 1 eingefaßter steinern Tisch zc.;I) in einer Kammer daran: 6 Gemälde, so alt zc.;
rn) in einer Stube mit grünblauen Tapeten: 11 Portraits fürstl, Personen vom hiesigenHochs. Hause zc.;
n) in einer Stube mit grünrothen Tapeten: 9 Portraits, 6 Stühl von Nußbaumcn-holz zc.;
c>) in einer Stube mit gclbrothen Tapeten: zc.;x) in des Informators Stube: zc.;g) in der schwarzen Zeugkammcr: zc.;
in einem Kästchen der Kinder Sparbüchse: 6 fl. Lüneburg vor Christina, 7'/» st.4t/ü ald. vor Karln, 7'/e fl. vor Amalia, 8 fl. vor Johannetta, 7 fl. 9 atb. einemverstorbenen Kind erster Ehe;r) in der Rüstkammer: zc.;s) in der Kammer daran: zc.;b) aus dem Speicher: zc.;
n) u. v) in den Kellern: zc.; rv) in dem Stall: zc.
Das Gut Eichen sollte vermöge Testaments des Ober-Stallmeistersv. Büring dem ältesten Sohne seiner Schwester ausschließlich gehören. Diealte Frau v. Büring und die Witwe v. Eberstein machten jedoch eben-falls Ansprüche daran geltend. Deshalb wurde dem Professor JohannLudwig Wiederholdt zu Herborn der ganze Sachverhalt mit dem Ersuchenmitgeteilt, ein Gutachten darüber abzugeben. Das eingeholte Responsumlautete:
Aus diesem vorstehenden ?s.etc> resultieren und entstehen verschiedene Fragen,und zwar:
1) was von der den 9. Inn. 1719 gemachten Disposition zu halten seie?I) ob solche durch den am 13. b'ökr. 1729 gemachten Vergleich konvalidieretund bekräftiget worden?
3) ob der Herr von Eberstein in Ansehung des Guts von denen Eichen alsein Kreditor oder aber als ein Erbe und Eigenthumsherr zu konsiderierenseie?
4) was von dem den 30. Sept. 1721 ausgehändigten Schein zu halten seie?
Hunestioiism 1 mam. Bin ich der Meinung, daß diese Dispositionvom 9. äanuarij 1719 vor kein zu Recht beständiges töstaraonwin zu haltenseie, indem es demselben sowohl an denen Lolennitatibus intrmseois als extrin-ssois fehlet, dann
1) hätte des Hrn. Isstatoris seliger Frau Mutter, welche noch im Leben,die llögitima, wenigstens, und zwar tiwlo instiwtioiüs verlassen werden müssen,so aber nicht geschehen, und also Ware dasselbe damalen der guorolao inoküowsitsstainsnti unterworfen.
2) Ist sothanes tsstaraonwm zugleich per raoäum eontraetus errichtet, in-dem die instituierten Erben, diese Disposition ohnverbrüchlich zu halten, mit einemHandschlag versprochen, da doch ein anderes ein tsstamonwin, ein anderes aberein aontraetus ist und ein tsstamentam die nawram utriusgus nicht an sichnehmen kann.