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Folge 4 (1883)
Entstehung
Seite
62
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die demselben ans dieser Beleihung zustehenden Rechte abtreten zu lassenund sub dato 22, Nov. 1672 bei dem Bergamte zu muthen (vgl, S, 1686meiner Gesch. und S, 87 und 95 der Nachtr., 3. Folge)

Über diesen gräfl mansfeld, Rath Johann Christoph Brosemannfindet sich in der Zeitschrift des Vereins für Hennebergische Geschichte ic. zuSchmalkalden (1 Supplementheft S, 78) folgende Nachricht,

I I, 1555 wurde wegen allerhand auf dem Rathhause zu Schmalkaldenverübten Excesse w, von E, wohl Edl, Rath dahin geschlossen, daß, wer auf demRathhaus sich würde zanken, schlagen und andern Frevel begehen würde, um10 fl, gestraft oder 10 Wochen in das Gefängnis sollte gesetzt werden, DieseOrdnung läse man der Bürgerschaft d, 14. Sept, dieses Jahres nicht nur öffent-lich vor, sondern auch der damalige Stadtschreiber David Steuerlein ließdiesen von ihm verfertigten Reim über die Thür der Rathsstuben mit großenschwarzen Buchstaben anschreiben:

u wissen sei hiermit jedermann, wer im Rathhaus fängt Hader an,rcvel übt oder Hand anlegt icht, derselbe die hohe Freiheit bricht,

Und ist um zchcn Gulden Geld verfallen, wie die Ordnung meldt,

Oder muß zehen Wochen in den Thurm verbüßen, ist bitten verloren.

Ob nun wohl diese Reime ao, 1700 bei der vorgenommenen Reparaturausgestrichen worden, so hat doch über solcher Freiheit der E, E, Rath vorZeiten fest gehalten. Denn ao. 1606 wurde M. Georg Reps um 10 fl, ge-straft, weil er Bastian Dörmer in der großen Rathstube mit einem Glasblutrünstig geschlagen. Eben diese Geldstrafe mußte ao 1668 Hans Moz, einRaths H., erlegen, der Hans Hasen eine Maulschelle in der Rathsstube ge-geben, Ja mit dem Studio so Joh. Christoph BvoseMllNU, dessen VaterMoritz Brosemann damals Bergmeister in Schmalkalden war, hatteder Rath wegen dieser Ordnung weitläuftige und verdrießliche Händel; denn alsjener ao, 1654 einem Musikanten beim Tanz eine Maulschelle gegeben und erdie angeforderte 10 fl, zu geben diffikultierete, wurde er arrestieret Allein er drungmit Gewalt zum Thor hinaus, injurierte schriftlich den Stadt-SchultheißenHermann von Jossa und den Bürgermeister Valtin Zielfelder,citierte sie vor die Universität Leipzig und schickte diese Citation durch denNotarium Georg Ernst Meyen und denen 2 Zeugen Valtin Vogt undThomas Merkeln aufs Rathhaus in Abwesenheit des Stadt-Schultheißen unddes Bürgermeisters, Aber zum Recompens ihrer gehabten Mühewaltung er-hielten die Überbringer dieses, daß dem Notario das Prokurieren auf demRathhaus verboten und er zu Erlegung ig fl, angehalten, die zwei Zeugen aberjeder um 5 fl. gestraft worden. Weil nun dieses der H. Land gras Wilh. VI.erfahren, thät er Befehl, des gedachten Brosemann, wenn er würde in dieStadt kommen, sich zu bemächtigen, wie er denn auch d, 24, Dec. darauf bei200 Thlr, Straf zum Arrest gezwungen worden. Darauf wurde ihm ao, I6SSd, 10, Jan im fürstl, Amt die Kontenta eines Befehls vorgelesen, daß er 1) die10 fl. Straf erlegen, 2) wegen des vorigen Jahres verlassenen Arrests 50 fl,aeben, 3) wegen der gegen den Stadtschultheiß und Bürgermeister gebrauchtenInjurien Abbitte thun, 4) einen Revers über sich geben und 5> weil erv, Wolfens Tochter wider die Konsanguinität ohne erhaltene Dispensation ge-heirathet, 50 fl, zahlen sollte. Alleine er wollte sich zu keinem verstehen, undmußte er aufs neue Arrest halten. Jedoch er ersähe eine Gelegenheit und wischted. 22, Febr. heimlich davon. Weil er aber indessen meinete, es sei niemand mehr,der von diesen Sachen wüßte, und nach 15 Jahren ac>, 1670 in Schmal-kalden wieder ankam, so wurde er in seiner Schwester Haus arrestieret,