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Söhnen der Familie sind zwei erwähnt, die dreiH, und sechs,die zwei Frauen genommen haben ^). Zu diesen kommen dannnoch von der Familie Wendt einer und von der FamilieKahler fünf^). Ueber jene Maria Elisabeth ist sonst weiternichts angeführt wie in der Regel über die Töchter und derenNachkommenschaft. Wo eine Ausnahme statt findet, da waltetein besonderer Grund ob wie bei Maria Christina ^), weil derschon genannte Johann Jacob °) seine Verwandtschaft mit derzweiten Gattin Johanna Luise gb. Weisgerber nachweisen wollte;oder es sind Ergänzungen, die aus den früher bezeichnetenQuellen hinzugefügt werden konnten.
Die älteren drei Söhne des Vitus sind Väter von zahl-reichen Nachkommen, während sein vierter Sohn wahrscheinlichunbeweibt blieb, nachdem er wohl schon gegen das Ende des30jährigen Krieges der Würtenbergischen Fahne gefolgt war. Dererste von jenen Christoph Martin H wählte den Beamtenstand,dem die Mehrzahl seiner Nachkommen zumtheil in sehr angesehe-nen Stellungen treu blieb. Merkwürdig sind dabei verschiedeneunter uns nicht gewöhnliche Amtsbezeichnungen als Keller Hof-keller Amtskeller, die wohl sämtlich mit Amtsverweser gleicheBedeutung haben und noch hie und da am Rheine in Uebungsein sollen; dann Hosmeister (nicht zu verwechseln mit der spä-teren Bedeutung eines Hauslehrers, damals Informator genannt)Vogt Amtsvogt Amtsschultheiß Ober - und Unterschultheiß Zent-graf. Auf die damals im Reiche heiniische Vielherrschaft beziehensich die Beisätze: Freiherrlich Gräflich Fürstlich Hochsürstlich Land-gräflich Markgräflich Rheingräflich Kurfürstlich. Auch in dieserLinie finden sich jedoch seit Johann Conrad Lichtenberg Geist-liche und besonders sind nicht wenig Töchter an Geistliche ver-heirathet. 2) Ueber Christoph Martins jüngsten Sohn JohannPhilipps), der sich zuerst Lichtenberg schrieb, wodurch sein
1) di 8 I 3. 1. 2) N 5 »l. 5 k » 4. 58. 5814.
5 8 15. 5 818. 3) 8 VII 4. 4) Fam. Kal. L V. 01. 0 II.
v. v XI. 5) 5 0. 6) 5 8 1 6. 7) di. 8) N 8 ». 9) N 8.
8. N 8 I. K 8 I 6. 8 VII. X 8 VII 3. 8 VII 8. X 8 VII
8 U, 10) 8.