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Terminen gezahlt werde. Am 28. Angust 1Ö90 endlich wird demUntcrkämmerer in Mähren zu wissen gethan, daß die Herrenvem Liechtenstein ihres völligen Ausstandes wegen ganz zufriedengestellt seien. So endete diese Angelegenheit, von welcher wirdann nichts weiter erfahren. In demselben Jahre 1590 erhieltGeorg Erasmus über das Dorf Ebersdorf, das er früher vonWolfgang von Liechtenstein erkauft hatte, die kaiserliche Beleh-nung ") und desgleichen durch den Grafen Ulrich von Hardcckals brandenbnrgischen Lehensträger die Belehnnng mit dem MarktNeusiedcl an der Zaya ^). Sein Testament datirt vom 28. Mai15913). diesem Testament will er es in der Hauptsacheganz nach dem Brauche des Hauses und den Erbcinigungen ge-halten wissen; die Schenkungen, die er macht, sind also ganzprivater Natur. Darunter befindet sich auch an das deutscheRegiment zu Prag ein Kelch sammt 500 Thaler für Errichtungihrer Kirche, „den wollen sie von ihrem, wenn es Gottes Willegewest wäre, Obersten vorlieb nehmen". Auch starb er noch indiesem Jahre, und zwar unvermählt. Seine Hinterlassenschaftwurde am 28. August zwischen seinen Neffen, Hartmanns Söhnen,und seinem Bruder Hans Septimius getheiltH. Das Ver-mögen, welches Georg Erasmus hinterließ, bestand in der Herr-schaft Ravensburg mit allen Herrlichkeiten und Hoheiten, demSchloß, dem Dorf und Maierhof, nebst allem sonstigen Zu-behör, desgleichen dem Markt Bernhardsthal mit allen seinenHerrlichkeiten, Gericht, Nutzungen, Zehnten u. s. w., ebenso inden beiden Ortschaften Ebcnfeld, dem Markt Landshut, Rein-thal, den Weingärten zu Schrattenbcrg und Bilawitz; in derHerrschaft Hohenau mit dein Schloß und allem sonstigen Zu-behör von Herrlichkeiten und Nutzungen, in Absdorf, Hausbrunn,Schönstraß, Palterndorf, Dobcrnstorf, Lichtcnwart, Ringcstorf,
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2) 44.k. 43.
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