Druckschrift 
1 (1868)
Entstehung
Seite
503
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geliehene oder auszuzahlende Geldsummen gemeinsam machte,so die pflegweise Verleihung des Schlosses Wildenstein, desAmtes Gmunden, mit Mauth, Aufschlag von Salz und demUmgeld, desgleichen zu Schwans, jedes Jahr um 11,000 fl.;desgleichen der Mauth und des Aufschlags zu Linz und En-gelhartszell um 2200 fl. Außerdem verlieh der Kaiser denbeiden Genannten alle Aufschläge auf Wasser und Land inOesterreich ob und unter der Enns bcstandweis auf drei Jahre,um 20,000 fl.'). Es war also, wie es scheint, ein großartigesFinanzgeschäft, welches zwischen beiden Parteien eingegangenwurde. Nach weiteren Nachrichten verlieh der Kaiser an Chri-stoph von Liechtenstein noch das Schloß Hcberstorf psicgweisefür jährlich 250 Pfund Pfenniges. Das geschah alles im Juni.In demselben Monat übergab Christoph an Kaiser Friedrichjene tausend Gulden Heimsteucr, welche die verstorbene Elisa-beth, seines Bruders Johanns Tochter, ihrem Gemahl, demebenfalls verstorbenen Georg von Pottendorf, dem letzten seinesHauses, zugebracht hatte. Diese Summe war von BernhardToppel angegriffen', aber von Christoph vor Gericht behaup-tet worden 3). Der Kaiser erhielt dieses Geld wohl leih-weise oder in Rechnung obigen Geldgeschäfts. Am 30. Julibeurkundete ferner König Maximilian seinem Rathe Christophvon Liechtenstein 3000 rheinische Gulden schuldig zu sein undverspricht sie in Jahresfrist zu zahlen; desgleichen am 10. Oc-tober, schon nach dem Tode Kaiser Friedrichs, von Christophwie auch Heinrich von Pruschink 4000 ungarische Gulden, diesie ihm geliehen, schuldig zu sein, wofür er sie aus Aemterverweiset''). Endlich haben wir noch eine damit im Zusam-menhang stehende Urkunde von 1494, worin Maximilian er-klärt nach geschehener Abrechnung an jene beiden Herren noch

>) Liecht. Archiv W. 3. 4. S.

2) Lichnowsky VIII. Regg. 1935. 1936.

2) Lichnowsky VIII. Regg. 1932.

ch A. a. O. Regg. 1954. 1989.