hinzuweisen. Man hat daraus ans eine Einigung der Liechten-steiner und Johanns des Hofmeisters insbesondere mit diesen:Könige geschlossen und darin das Motiv für Herzog Albrechtund seine Rechtfertigung gesucht. Wäre das in Wirklichkeit derFall gewesen und würden die Liechtensteiner dessen überführtworden sein, so hatten die Urkunden sicherlich darüber nicht ge-schwiegen. Allerdings ist es richtig, daß Johann der Hofmeister,der Lehnsmann König Wenzels, bei diesem in großer Gunst stand,daß der König ihn gern nach Prag gezogen und stets bei sichbehalten hätte, wie wir das schon gesehen haben, und es mochteder Herzog Albrccht daher immerhin unwillig über diese Gunstseines Hofmeisters bei seinem Gegner sein, aber nicht die gering-sten Andeutungen liegen darüber vor, daß diese Gunst zu irgendeinem Schritte wider die Landesgcsetze geführt habe, noch istdamals eine solche Klage geführt worden. Eben so wenig läßtsich irgend eine Andeutung dafür nachweisen, daß Johann vonLiechtenstein bei der Gefangennchmnng des Königs Wenzel in:Jahre 1393, an welcher Herzog Albrecht wohl nicht nnbetheiligtgewesen, auf die Seite des Königs getreten sei. Es ist sogarunwahrscheinlich, da er eben zu dieser Zeit in guten Beziehungenmit dem Markgrafen Jobst von Mähren stand, der mit Herzog Al-brecht gegen den König Wenzel verbunden war. Wäre die Ungnadedes Herzogs wegen illegaler Verbindung mit den: Könige erfolgt,so würden schwerlich die in Mähren gelegenen Güter des Hausesverschont geblieben sein, und noch viel weniger hätte Herzog Albrechtden Liechtensteinern gerade diejenigen Güter gelassen, welche mit denböhmisch-mährischen Lehen einen abgerundeten Complex bildeten.
Wir müssen demnach eine solche Ursache, wie ein Bündnißgegen die Gesetze des Landes, vollständig zurückweisen; eine solcheSchuld ist nicht bewiesen und kann nicht bewiesen werden; sie istauch zu jenen Zeiten weder ausgesprochen noch angedeutet worden.Wir können im Gegentheil nur annehmen, daß es vielmehreben das bei dieser Gelegenheit von Seiten Oesterreichs erlitteneUnrecht war, welches von jetzt an die Liechtensteiner in die Arme