Druckschrift 
1 (1868)
Entstehung
Seite
357
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Schiedsgericht, das auch die Nohrer annahmen (6. November1392). Sic ernannten ihrerseits zu demselben den Grafen Johannvon Harbeck den jüngeren und Johann von Meißau, der Herzogaber den Bischof Bcrthold von Freising und Johann von Liech-tenstein; sollten sich diese nicht vereinigen, so solle Heinrich vonNeitperg Obmann sein und die Mehrheit von ihnen entscheiden.Die Rohrcr selbst wollten zum Spruch in Wien erscheinen unddort bleiben, bis das Urthcil gesprochen sei. Sie kamen auchund der Spruch erfolgte am 27. November. Darnach verziehder Herzog den Rohrcrn, allen ihren Dienern und Freunden,diese dagegen verzichteten auf allen Ersatz für den ihnen zuge-fügten Schaden. Das zerstörte Schloß Leonstein solle im Besitzdes Herzogs bleiben und die Rohrer darüber eine VerzichtS-urknnde ausstellen; zur Vergütung dafür werde ihnen der Herzogbis Weihnacht künftigen Jahres zweitausend Pfund Wiener Pfen-nige auszahlen lassen. Auch zwischen dem Bischöfe von Frcisingund den Rohrern solle aller Streit und Unwille beigelegt und siefortan gute Freunde sein; ebenso mit den Herren von Capellenund Wallsce. Sollten die Stadler und Steinböcke sich nicht be-wegen lassen dem Frieden beizutreten, so solle es den Nohrernerlaubt sein, ihre Fehde gegen sie fortzusetzen. Es scheint aber,als ob diese ebenfalls von der Fehde abgestanden wären ^). Sowurde durch Johanns von Liechtenstein viel bewährte Vermittlungauch diese Fehde beigelegt, welche mehrere Jahre hindurch einenTheil Oesterreichs verwüstet hatte.

In der Zwischenzeit aller dieser Fehden waren Johann vonLiechtenstein noch einige Mal ähnliche Aufgaben der Vermittlungzntheil geworden. Am 12. März 1385 beendete er mit demHerzog Albrecht als Schiedsrichter zu Wien einen Streit zwischenOtto von Ehrenfels, als Vertreter seiner Frau, und Rudolf vonWallsee, dem Landmarschall in Oesterreich, wegen des Erbes,das Graf Jban von Pernstein, des ersteren Schwager, hinter-

') Kurz, a. a. O. II. 142. 271.