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der am 6. Mai 1277 durch Vermittlung des Burggrafen vonNürnberg zu Wien zu Stande kam, wurde auch über dasSchicksal von Nikolsburg bestimmt. Es heißt darin, der Kaisersolle die zu Böhmen und Mähren gehörigen Schlösser, welcheer gewaltsam in Besitz genommen habe, dem Könige Ottokarwieder überliefern, jedoch Nikolsburg solle eine Ausnahme bildenund solle im friedlichen und ruhigen Besitze Friedrichs vonLiechtenstein bleiben, als dessen Lehen es anerkannt wurde. Solchesbestätigte auch König Ottokar seinerseits >).
Bei dieser Bestimmung über Nikolsbnrg scheint cS einst-weilen bis zum Kriege geblieben zu sein, denn in dem nächstenVertrage, welchen, da die Bestimmungen des ersten nicht völligin Erfüllung gingen, Rudolfs Sohn Albrecht mit Ottokar zuPrag im Namen seines Vaters am 12. September abschloß,wird Nikolsburg nicht mehr erwähnt. Dagegen wird Friedrichmit seinem Schwager Otto von Gutrad als einer derjenigenHerren österreichischerseits genannt, welche, im Fall sich an derGränze Streitigkeiten erhöben und Schädigungen vorfielen, sichin Laa einzustellen hätten, um mit böhmischen Herren in Znaimdarüber zu verhandeln 2). Hieraus dürfen wir wohl zugleich schließen,daß Friedrich mit in Prag bei den Verhandlungen anwesend war.
Als dieser Verträge ungeachtet der Krieg im nächsten Jahre1278 ausbrach, erscheint Friedrich mit im Heere des Kaisers undstand in der Schlacht bei Dürrnkrut zur Unterstützung an derSeite des hundertjährigen Otto von Haslau, welcher die von denDesterreichern gebildete vierte Abtheilung führte^). Neben ihm solltefreilich sein Bruder Heinrich den ersten Ruhm davon tragen.
Seit dieser Zeit treffen wir Friedrich eine längere Zeitnicht mehr und an den politischen Dingen nicht weiter betheiligt.Selbst in Bezug auf Nikolsburg, dessen Besitz noch kurz zuvor
st Bo czek, Loci. illor. IV. 190. 194; Hlon. Loriu. IV. Le^os II.414; Gerbert, Loci. ex. Rudolfs 203.
2) Nou. dorm. a. a. O. 420; Gerbert a. a. O. 211.
st Lichnowsky I. 248.