— 300 —
habe? Kinder der letzteren werden allerdings in der HciligcnkrenzerUrkunde nicht ausdrücklich erwähnt, sondern es ist immer nurvan den „Söhnen Heinrichs, Friedrich und Hartncid und denübrigen Erben" die Rede. Soll man serner annehmen, daß dasTestament im April 1260 den Hinterbliebenen noch unbekanntwar und erst später aufgefunden wurde? Dieß ist aber nicht gutmöglich, da das Testament sich auf die Zustimmung der Söhne,Töchter und Schwiegersöhne beruft. Oder endlich, sollte es mitder Aechthcit der Hciligenkrenzcr Urkunde nicht seine volle Richtigkeit haben? Wir gestehen, daß wir nicht im Stande sind, dieseZweifel zu lösen, und wir begnügen uns daher, beiden Urkundenan Daten zu entnehmen, was für die Geschichte und Genealogiedes Hauses dienlich ist.
Das Testament Heinrichs I. theilt das Allodialvcrmögen,„wie er es damals hatte, als sein Sohn Friedrich die TochterKonrads von Himpcrg heirathete", in zwei gleiche Hälften, vondenen die eine den Kindern von seiner ersten Gemahlin, welcheDiemud genannt wird, zufallen soll, die andere den Kindern odervielmehr den Söhnen der zweiten noch lebenden Gemahlin Mech-thilds. Beider Gemahlinnen Familiennamen werden nicht genannt,dagegen erfahren wir, daß die Kinder von der ersten GemahlinDiemud Friedrich, welcher bereits mit einer Tochter Konradsvon Himperg vermählt war, sodann Margaretha und Diemudwaren. Auch die Kinder der zweiten Gemahlin werden nicht ge-nannt, wohl aber werden Schwiegersöhne erwähnt, und einer vonihnen, Otto von Gutrad, bereits, mit einer Tochter Tutea (Teuta)mit Namen aufgeführt. Das Siegel dieses Otto von Gutradhängt noch heute der Urkunde an; zwei andere Siegel sind, wiedie Spuren erkennen lassen, weggeschnitten worden: es kann alsowohl nicht vollkommen in Ausführung gekommen sein, was amSchluß der Urkunde gesagt wird, daß sie noch mit dem Siegeldes Königs von Böhmen, des Bischofs von Passau, mit seinemeigenen und demjenigen der oben genannten Erben und (als Zeu-gen aufgeführten) Freunde bekräftigt werden solle.