Druckschrift 
1 (1868)
Entstehung
Seite
144
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Diese Deputation bestand aus Otto von Liechtenstein, demLandeshauptmann von Steiermark, Stephan von Mcissan, demMarschall von Oesterreich, Ulrich von Taufers und Ulrich demCapeller. König Rudolf ging vollkommen auf die Wünsche derOestcrreicher und Stcircr ein und setzte ihnen den HerzogAlbrecht, die Rechte seines zweiten Sohnes Rudolf wahrend,zum alleinigen Herren ein. Die Urkunde, welche der Königdarüber am 1. Juni 1283 zu Rheinfclden ausstellte, ist mitvon Otto von Liechtenstein und den anderen Herren unter-schrieben. Diese Verordnung des Königs wurde dann förmlichvon den österreichischen und stcirischen Ständen zu Wien ineiner Urkunde vom 11. Juli angenommen, wobei sie demKönig für die neue Bestimmung dankten und feierlich verspra-chen, die neue Ordnung ausrecht zu erhalten. Auch hierbeiwar Otto von Liechtenstein anwesend und mitwirkend ^).

Im August dieses Jahres 1283 treffen wir Otto zumzweiten Male als Landrichter. Am 1. August befindet er sichmit dem neuen Herzog Albrecht in dieser Stellung zu Kind-bcrg^). Am 18. August entscheidet er im allgemeinen Land-gericht zu Graz einen langen Streit des Stiftes Seckau mit denBrüdern von Massenberg, welche Ansprüche auf scckauische Güterzu Feistriz machten. Otto entschied zu Gunsten des Stifts^).Ueberhaupt entwickelte Otto in dieser Zeit im Verein mit demAbt Heinrich von Admont eine große Thätigkeil, die rechtlicheOrdnung im Lande überall wieder herzustellen. Der Reim-chronist sagt davon4):

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st Lorenz a. a. O. II. 276 ff.; Lichnowsky, I. 310, Regg.789. 791; Mnchar, V. 418.

-) Mnchar, VI. 3.

st Mnchar, VI. 6; Fröhlich, I. 245.st 212 o. VOXI,VIII.