Druckschrift 
1 (1868)
Entstehung
Seite
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Versammlungen an gebotenen und ungcdotcnen Tagen zu haltenund im Nothfallc des Landes und des Reiches den Heerbannaufzubieten und zu mustern. Für diese Pflichten leistete erdem Landcshcrrn einen körperlichen Eid und hatte dann seinenSitz zu Graz im Hanse der Stände wie auf dem dortigenSchlosse l).

Wie Ulrich seine Pflichten als Landesvcrwescr erfüllthat, wissen wir des Näheren nicht. Wir wissen nur, daß erin dieser Stellung am St. Egydicntage zu Graz zu Gerichtsaß und die Beschwerde der Admontischcn Nonnen wider Her-bord von Lobming wegen Ucbergriffc ans Güter zu Finster-Pöls entschied. Hcrbord war nicht zum festgesetzten Gerichts-terinin gekommen, daher alles Gut als Eigenthum der ge-nannten Nonnen erklärt wurde^). Unter den Richtern befandsich auch Ulrichs Bruder Dietmar.

Ulrichs Landcsverwcsnng nahm mit dem Tode HerzogFriedrichs (1246), wenn nicht früher schon, ein Ende, dennH nun schickte der Kaiser von Verona ans den Grafen Otto vonEberstcin als Landeshauptmann und seinen Stellvertreter indie erledigten, herrenlosen und nun viclumstrittencn LänderOesterreich, Steiermark und Krain. Ein Mann wie Ulrich,der eben noch die höchste Stelle bekleidet hatte, konnte un-möglich außerhalb der Parteien bleiben, und ohne Frage wirder sich für den Anfang mit den übrigen stcirischcn Herren ansdie Seite des Kaisers gestellt haben, gegenüber derjenigenPartei, welche der Papst unterstützte, der Partei der Schwesterund Nichte des verstorbenen Herzogs Friedrichs Gertrnde, mitwelcher zunächst ihr erster Gemahl, Wladislaus, Sohn desBöhmcnkönigs Wenzel, und nach dessen baldigem Tode derzweite Gemahl Markgraf Hermann von Baden als Prätendent

>) Muchar III. 20 ff.

2) Muchar V. 185, Beiträge zur Kunde stcirischer GeschichtsguelleuII. Jahrgang 43 und 08.