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2 (1864) Funfzehntes bis neunzehntes Jahrhundert
Entstehung
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4. Neuhof. Der Bau dieses Vorwerks/ welches mit demunter 3. erwähnten Ncuhöfen nicht verwechselt werden darf/ wurdevon Hans Ernst Wilhelm von Kröcher begonnen und durch den Vor-mund von dessen Söhnen zu Ende des 18. Jahrhunderts vollendet').

Während das eigentliche Gut Lohm vom Jahre 1711 an zwi-schen der Iürgcnschen und Gebhardschen Linie in Natur getheilt war/blieben die Vorwerke/ nebst Nodan/ bis 1782 im gemeinschaft-lichen Besitz/ indem jener Linie drei Viertel/ dieser ein Viertel davonzustand. Durch Rezcß vom 23. und 25. Juli 1782 kam eine Theilungzu Stande/ wobei die Brüder Hans Ernst Wilhelm und GeorgFriedrich Alexander Nodan/ Foachimshof und Vogtsbrügge")mit dem Wcidercvier im Todteubusch jenseits dcr Fägelitz/ welchesbis dahin an die Gemeinde Brcddin verpachtet gewesen/ erhielten/Carl Ludwig aber Babe,' jedoch mußte letzterer den ersteren13/478 Thaler 4 Groschen -jß Pfennig hcrauszahlcn/ um welche SummeBabe im Werthe höher angenommen wurde als ein Viertel dergesammten zur Theilung gebrachten Besitzungen. Zusammen warendiese Besitzungen auf 131/944 Thaler 29 Groschen 6^ Pfennig taxirt").

Sehr wichtig für Lohm war die nicht lange vor der ebenerwähnten Theilung erfolgte Ablösung des Holzungsrcchts derStädte Kyritz und Havelberg und der Gemeinde Lohm in der

9 Ferner gehörte die bei Lohm belegene Krüllenkämpe oder ein Theil der-selben eine Zeit lang zu Lohm. Hans Ernst Wilhelm v. Kröcher kaufte von AchazOtto und Julius August Wilhelm v. Rohr 1783 für 21dd Thaler »den Hof, dieKrüllenkämpe genannt«, welcher jedoch später wieder verkauft ist. Außerdem warfrüher von der Windmühle auf dem Kämpenberge ein Kanon von 2 Wispel Roggenjährlich nach Lohm zu zahlen, und die zur Mühle gehörigen Aecker, Wiesen und Weidenwaren von Lohm zu Erbpacht ausgegeben/ 1326 wurde der Kanon abgelöst, und dieErbpachtsgrundstücke sind zu Eigenthum verliehen.

9 Ioachimshof und Vogtsbrüggc sind gegenwärtig im Hypothekenbuche der Ritter-güter auf ein Folium eingetragen, und stehen auch gemeinschaftlich in der Ma-trikel als Rittergut verzeichnet (Rauer, Handmatrikel S. 94).

9 Zwischen den Brüdern Hans Ernst Wilhelm und Georg Friedrich Alezanderkam am 26. u. 30. Juli 1782 eine Theilung dahin zu Stande, daß ersterer Lohmund Rodan zum Werthe von 57,354 Thlr. 9 Gr. 11^ Pf., letzterer Ioachimshofund Vogtsbrügge zum Werthe von 68,723 Thlr. 3 Gr. 4^ Pf. erhielt.