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Neber die Grafschaft Zollern-Hohenberg im Allgemeinen.
Zur Zeit, als der erste Graf von Hohenberg zollerischen Stammesin der Geschichte auftritt, war die alte Weise, in welcher die Grafschaften desdeutschen Reichs — ursprünglich von den Kaisern verliehene Gerichtssprengel ^ —meist nach den Gerichtsstätten bezeichnet wurden, 2 auch die darnach aufgekommeneArt, einfach den Namen des Grafen beizusetzen, fast ganz in Abgang gekommen. ^
Die Grafen hatten längst angefangen, sich nach ihren Burgen zu schreiben,welche sonach an die Stelle der alten Gerichtsstätten traten, was ganz geeignetwar, zur Verwischung des ursprünglichen Charakters der Grafschaften beizutragen,und die Stellung anbahnte, welche die Grafen erstrebten, nehmlich die Landes-herren zu werden.
Unter den Grafenhäusern Schwabens, welche dieses Ziel am frühesten erreich-ten, steht das Hohenberger in erster Reihe. Schon Albert I., der Sohn desStifters der Hohenberger Linie des zollerischen Hauses, schrieb sich in einer vonihm selbst 1225 ausgestellten Urkunde „dominus de rotin bure", währendeine Urkunde des K. Heinrich von dem nächsten Jahr ihn „oomitein de Uü-tiinbereb" nennt. ^ Ulberts I. Neffe, Gr. Burkard III., führte 1215 denTitel „diuina, xrouidente cleinentia eoines de Hollenderg", und1219 „des gratia eoines de Hollemberell",^ womit er bei Hohenbergoffenbar nicht sowohl seine Burg, als vielmehr die Grafschaft bezeichnen wollte,welche er von derselben aus regierte.
Gr. Albert II., welcher obigen Titel häufig führte, spricht 1258 von s. „tsrri-
1 Daher auch in den ältesten Zeiten „min ist öl iura" genannt. S. unten bei Schörzin-gen die Note zu den Jahren 785 und 79 l.
2 „vnmltatus luAvrsbsim (in Schwaben, O.A. Besigheim) in Ineum sscularidus xlacitisconstitutum." Oä. llirs. Bibliothek des lit. Vereins in Stuttgart. Bd. 1. S. 54.
2 Von letzterer Weise haben wir indeß noch aus der ältesten Zollerischen Zeit einen Fall,insosern zum Jahr Il13 Ebingen und andere Orte als „in der Grasschaft Friedrichs"gelegen bezeichnet wird. S. in der Einleitung die älteste Grafschaft Zollern.
S. im Urkd.-Bnch zu diesen Jahren.
6 In diesem Titel spiegelt sich auch die Stellung ab, welche Burkard Iii. gegenüber vondem Reichsoberhaupte einnahm. S. oben S. 19 ff.