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Schneider, der dafür 24 Thaler, jener aber 15 Thaler er-halten solle,
3) zu seinen Erben setzt er seine Brüder Hans und Otto Diet-rich ein, welcher das haben soll, was er (Hans Christoph)an den Schloß-Gedäuden von Gr. Germersleben verbautund sämmtliche Möbel, Betten, Zinn, Kupfer:c. (nur dasungeschnittene Drell und einiges Tischgeräth ausgenommen)gegen Herauszahlung von 300 Thlr., die an Hans Kotzefallen sollen,
4) trifft er Anordnung über die Bezahlung seiner Schulden,die er auf 2900 Thaler taxirt,
5) der Kirche (in Gr. Germersleben) werden 100 Thaler, seinerSchwester Erdmuth Charlotte Kotze 100 Thlr. zu seinemGedächtniß als Legat ausgesetzt,
6) in seinen Allodial-Nachlaß sollen seine beiden Brüder suc-cediren und einer den andern beerben, ovsut. die Schwester.Seinem ältern Bruder, von dem er sich seines dissolutenLebens halber getrennt habe, wünsche er trotzdem alles Guteund hege keinen Groll gegen ihn,
7) ferner vermacht er seinen Brüdern feine Bücher und cedirtihnen sein Wiederkaufsrecht am Stockheimschen Hof in Gr.Germersleben und alle seine lura und Deneimia.
Datum. Großen Germersleben, am 6. Novembris 1705.
Orig. imv. Kotzischen Archiv zu Kl. Oschersleben.
15. Juny 1709.
Otto Dietrich Kotze schreibt an seine Brüder, nimmt vonihnen Abschied, falls ihm beschieden sei, in der gegenwärtigenCampagne sein Leben zu beschließen (was er mit Ehren zu thunhoffe) und bittet, seine geringen Schulden zu bezahlen. Ueberseinen Nachlaß möge frei disponirt werden.
Datum. Im Lager bei Gavem in Flandern, den 15. JuniiL.MM 1709.
Orig. imv. Kotzischen Archiv zu Kl. Oschersleben.