verwandte mit aufgenommen worden tvarcn. Unmöglich aberkonnte sich dieser Besitz beschränken ans die beiden Hufen. InBlüthcn befanden sich seit uralter Zeit Pertineuzstücke zu Dalmingehörig, sowie auch fast die meisten adelichen Sitze in der Nähehier einzelne Höfe besaßen, so daß hier ein adclichcs Sitzgut über-haupt nicht, also auch für die genannten Brüder nicht vorhandenwar. Daß aber diese Brüder in der Nähe ihren Rittcrsitz hatten,ist wohl nicht zu bezweifeln, sowie wir denn mit ziemlicher Gewiß-heit annehmen möchten, daß dies schon Dalmin tvar, dessen Alterüber diese Zeit hinaus ragte. Wir werden bald noch einmaldarauf zurückkommen. Beachten wir, daß der Vater hier schongewohnt, ferner daß, als die Brüder die Urkunde aufstellten, dieserschon einige Jahre zuvor verstorben sein mochte, weil, wenn es un-längst geschehen, sie sich als die Söhne desselben angegeben hätten;ss komme» wir darauf, Thidericns (I. Absch. Cap. II. Z6undZ 15 Rachtr. S. 40 und 69) als den Vater der drei Brüder bezeichnenzu können. Dieser Thidericns verläßt frühzeitig Pommern, zeigtesich schon l 360 in Mecklenburgschen Urkunden und überließ sein Besitz-recht an dem Gntzkow'schcn Burghöfe Crovclin der Geistlichkeit; wird1321 zwar noch in Grcifswald genannt, aber bei einer Veranlassung,die es erkennen läßt, daß er nur erschienen war, dem Bruder Beistandund Zeuge zu sein bei einer frommen .Handlung. Thidericnswird zuerst hier Besitzungen erworben, wenn auch selbst nicht langemehr inne gehabt haben. So lag Stresow in der GrafschaftGutzkow und Stresow ist die uralte Pertincnz von Dalmin.
In der Urkunde heißt es: n marlons-, Lliso et Volmerckieti VVintervslt. Man pflegte dem Namen das Wort clieti(geheißen oder genannt) nur dann zuzusetzen, wenn die Träger desNamens sich außer Gemeinschaft mit ihrer Verwandtschaft befanden,also auf fremdem Boden entfernt von ihrer recht eigentlichen Hci-math lebten (Th. I. S. 19) und doch nicht gewillt waren, denalten Namen und mit ihm auch die Verwandtschaft aufzugeben.Wnm nun auch gesagt werden kann, die Namen Giso und Vol -