Druckschrift 
3 (1874)
Entstehung
Seite
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wir unter den Zeugen bereits Martinus haben. Daehnert(Sammlung Pommersch. Urk. Cap. II. 448) hat Mathaeusgelesen. Für Martinus läßt sich Mathaeus lesen, undebenso umgekehrt, aber nicht Adam. Es ist daher möglich, daßMartinus und Adam in der lateinischen Urkunde standen undder plattdeutsche Uebcrtragcr, bei der sehr defecten Urkunde, nurnoch Adam gefunden hat. Bei dem Aussterben des Grafenge-schlechts 1357, gehörten die Wintcrfelde zu ihren Vasallen, eskonnten also damals noch ihrer mehrere leben. In den spätem Ur-kunden der Grafen, freilich gering an Zahl, treffen wir keinenWinterfeld. Beide Martin und Adam gehörten dann zum Ge-schlecht der Brüder Adam Z 14, Thidericus Z 15 und Mar-tin § 16, deren Vater Voigt von Gutzkow war. Daß wir von die-ser Linie in der Urkunde vom Jahre 1330, 30. November, betreffenddie Beilegung des Streites zwischen Dame Winterfeld, Hen-ning's Sohn und Ludeke Maltzan nichts finden, läßt sicherklären, da die Väter verstorben und sie selbst unmündig waren.Nachkommenschaft vom Mannesstamme ist wohl noch hinterbliebenund mag Matthaeus Z 8 dahin zu rechnen fein.

§ 6. Friedrich 1356 nicht 1556 (Fridericns richtigerThdericus) gehört nicht hierher; es ist die bereits mehrfach be-sprochene Persönlichkeit, die identisch mit Thdericus I. Absch.Cap. II. § 6 S. 116 und § 15 S. 164. Die Urkunde desGrafen Johann von Gützkow, in welcher dem Ulelmimt zuGützkow die Schenkung bestätigt wird, ist zwar vom Jahre 1356,aber nicht gesagt, daß auch in demselben Jahre Fridericus(Thdericus) Winterfeld, miles, den Burghof Crowclin,dem damaligen INsd-cn Friedrich Cornekcn übereignet habe.Es heißt ausdrücklich, daß nach dieser Schenkung HenningAustin einen Anspruch darauf erhoben, auch den Hof wirklich inBesitz genommen, so daß es dabei zu Irrungen und einen Ver-zug gekommen sei, bevor die Kirche und ihr Plebanns das Ver-mächtniß erhalten konnte und erst nachdem Henning von

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